Blaulichtmeldungen

Betrugsmasche bei Vermietung: Scheckbetrug

Stützerbach – Ilm-Kreis (ots) – Die Vermieterin einer Ferienwohnung in Stützerbach ist im Januar Opfer eines Betrugsversuchs geworden. In einer englischsprachigen E-Mail erhielt sie eine Anfrage, ihre Unterkunft für einen Zeitraum von einem halben Jahr zu mieten. Sie wurde gebeten, ein Angebot zu übersenden. Nachdem sie das Angebot übersandt hatte, wurde sie vom Adressaten aufgefordert, ihre persönlichen Daten für die Ausstellung eines Schecks zur Vorabzahlung zu übersenden – eine Vorabzahlung wurde jedoch seitens der Vermieterin gar nicht verlangt. Sie witterte den Betrug und ging nicht weiter auf die E-Mail ein. Kurz darauf erreichte die Vermieterin eine gleichgelagerte E-Mail, lediglich unter anderem Absendernamen. Dieses mal wurde die Verfügbarkeit der Ferienwohnung im davorliegenden Zeitraum angefragt. Die Frau hatte jedoch die Betrugsmasche erkannt und antwortete nicht auf die E-Mail. Ihr ist kein Schaden entstanden.

Die Betrüger erstellen nach Übersendung der Kontaktdaten einen Scheck mit einem viel zu hohen Betrag. Anschließend wird der Vermieter kontaktiert und aufgefordert, die Differenz zurück zu überweisen. Danach stellt sich heraus, dass der Scheck des Betrügers nicht gedeckt war – und der Vermieter ist sein Geld los.

Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Polizei. (jk)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.