arbeitsamt
Ratgeber

Bundeswehrberatung am 21. Februar 2019

Telefonische Terminvereinbarung notwendig

Das Karrierecenter der Bundeswehr Erfurt berät einmal im Monat junge Menschen über Karrierechancen beim Bund und über die Perspektiven bei der Bundeswehr – zivil oder in Uniform. Die nächste individuelle Beratung findet am 21. Februar 2019 im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Gotha, Schöne Aussicht 5, statt.

Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Jugendliche umfassende Informationen zum freiwilligen Wehrdienst und zu den Laufbahnen als Soldat auf Zeit.

Erläutert werden die Ausbildung bzw. das Studium, der spätere Einsatz sowie die Perspektiven nach der aktiven Zeit in der Bundeswehr. Grundsätzlich steht die Bundeswehr allen Männern und Frauen ab dem 17. bis zum 40. Lebensjahr offen und bietet interessante und anspruchsvolle Arbeitsplätze sowie umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Damit ausreichend Zeit für das individuelle Beratungsgespräch vorhanden ist, erfolgt dieses nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Ein Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 – 16.00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0361 65857110 oder per
E-Mail KbbErfurt@bundeswehr.org abgestimmt werden.

Vorab können sich Interessierte bereits auf den Internetseiten www.bundeswehr-karriere.de über militärische und zivile Berufschancen informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.