Donnerstag, Dezember 12, 2024

Regelschulen nehmen Anmeldungen entgegen

Die staatlichen Regelschulen im Landkreis Gotha nehmen ab März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler entgegen. Vom 11. bis zum 16. März muss die Anmeldung schriftlich oder persönlich vorgenommen werden (Mo-Fr 14-17 Uhr, Sa nach vorheriger tel. Anmeldung). Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen sowie das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin. Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch für den Besuch der gewünschten Schule. Die Anmeldung bedeutet nicht automatisch auch die Annahme in der gewünschten Einrichtung. Wichtig auch: Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende oder zum Halbjahr erfolgen.

Wer zu den Thüringer Gemeinschaftsschulen im Landkreis, der TGS „Am Inselsberg“ Bad Tabarz und der Thüringer Gemeinschaftsschule Tonna, wechseln möchte, muss dort im Zeitraum vom 4. bis 9. März angemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die bereits an einer Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule unterrichtet werden, müssen sich nicht anmelden.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten Eltern vor allem den für die Schüler günstigsten Schulweg berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet. Nähere Informationen zu den Regelungen geben die Schulen selbst oder das Staatliche Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361 573415145 oder 0361 573415144).

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.