Landkreis Gotha

Regelschulen nehmen Anmeldungen entgegen

Die staatlichen Regelschulen im Landkreis Gotha nehmen ab März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler entgegen. Vom 11. bis zum 16. März muss die Anmeldung schriftlich oder persönlich vorgenommen werden (Mo-Fr 14-17 Uhr, Sa nach vorheriger tel. Anmeldung). Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen sowie das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin. Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch für den Besuch der gewünschten Schule. Die Anmeldung bedeutet nicht automatisch auch die Annahme in der gewünschten Einrichtung. Wichtig auch: Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende oder zum Halbjahr erfolgen.

Wer zu den Thüringer Gemeinschaftsschulen im Landkreis, der TGS „Am Inselsberg“ Bad Tabarz und der Thüringer Gemeinschaftsschule Tonna, wechseln möchte, muss dort im Zeitraum vom 4. bis 9. März angemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die bereits an einer Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule unterrichtet werden, müssen sich nicht anmelden.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten Eltern vor allem den für die Schüler günstigsten Schulweg berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet. Nähere Informationen zu den Regelungen geben die Schulen selbst oder das Staatliche Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361 573415145 oder 0361 573415144).

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