Am 10.03.2019 findet der Bürgerentscheid über den Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens statt
Emleben, 15.02.2019
Exakt vor 3 Monaten, am 15.11.2018, stellten Annett Greiner und Alexander Ihling als Vertreter der frisch gegründeten Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens. Am 10.03.2019 wird dieses Verfahren bereits beendet sein. Die Emleber Bürgerinnen und Bürger haben dann in einem Bürgerentscheid das letzte Wort darüber, ob die Gemeinde Emleben eigenständig bleiben soll oder nicht.
Alle Emleberinnen und Emleber ab dem 16. Lebensjahr werden bei diesem Bürgerentscheid, wie bei einer Kommunalwahl, an die Abstimmungsurne gebeten und dürfen direktdemokratisch darüber entscheiden, ob Emleben eigenständig bleibt oder nicht. Das Ergebnis des Entscheids hat die Qualität eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für die Gemeinde bindend.
„Die Abstimmung über den Erhalt der Eigenständigkeit ist jedoch nicht ganz so einfach, wie man das jetzt vielleicht im ersten Moment vermutet.“, erklärt Annett Greiner als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens. Aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen Alternativvorschlags und der rechtlichen Regelungen des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) finden sich auf dem Abstimmungszettel des Bürgerentscheids gleich drei Fragen: Die Frage des Bürgerbegehrens, der Alternativvorschlag des Gemeinderats und die gesetzlich vorgeschriebene Stichfrage.
Das „WIR SIND EMLEBEN“-Team möchte auch in den kommenden drei Wochen bis zum Entscheid weiter mit den Emleberinnen und Emlebern zum Erhalt der Eigenständigkeit im Gespräch bleiben und alle einladen, sich eine Meinung zu bilden. Die nächste Gelegenheit, um offene Fragen an alle Beteiligten zu richten, bietet sich bereits am kommenden Dienstag.
Anlässlich des Bürgerentscheids veranstaltet die Gemeinde Emleben am 19.02.2019, um 18:00 Uhr eine Bürgerversammlung im Emleber Bürgerhaus. Laut Ankündigung der Emleber Bürgermeisterin werden dann auch Vertreter der Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ die Möglichkeit bekommen, ihre Argumente vorzustellen und Fragen des Publikums zu beantworten. Die amtliche Bekanntmachung des Entscheids findet sich bereits im Amtsblatt und die stimmberechtigten Emleberinnen und Emleber haben die amtliche Abstimmungsbenachrichtigung und das dazugehörige Informationsmaterial bereits bekommen. Hier kann man auch die dazugehörigen Stellungnahmen der Antragsteller und des Gemeinderats lesen.
Das Hauptargument der Bürgermeisterin und des Gemeinderats für eine Landgemeinde ist weiterhin das „Schreckgespenst“ Gotha. Für diesen immer wieder vorhergesagten Zwangsanschluss zur Kreisstadt Gotha gibt es aber überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Genau wie Luisenthal, Herrenhof, Sonneborn und Schwabhausen kann auch Emleben zukünftig eigenständig bleiben.
„Aus unserer Sicht überwiegen klar die Nachteile bei einem Beitritt zur Landgemeinde Georgenthal. Deshalb werden wir weiter mit all unseren Argumenten dafür kämpfen, dass sich Emleben mehrheitlich für die Eigenständigkeit ausspricht.“, unterstreicht Annett Greiner abschließend.
Die Bürgerversammlung der Gemeinde Emleben zum Thema „Gebietsreform“ findet am Dienstag, 19.02.2019, um 18.00 Uhr im Emleber Bürgerhaus statt.
Ein Bürgerentscheid – Drei Fragen
Der Bürgerentscheid zum Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens sieht drei Fragestellungen vor: Die Frage unseres Bürgerbegehrens, die Alternativfrage des Gemeinderats und eine Stichfrage. Wenn Sie für den Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens stimmen möchten, empfiehlt es sich, so abzustimmen, wie in unseren hier dargestellten Beispielen.
Frage des Bürgerbegehrens
Soll die Gemeinde Emleben eigenständig bleiben?
Alternativvorschlag des Gemeinderats*
Soll die Gemeinde Emleben mit den Gemeinden Leinatal, Petriroda, Hohenkirchen und Georgenthal die Landgemeinde „Georgenthal“ bilden?
Stichfrage: Welcher Entscheid soll gelten?
Die Gemeinde Emleben bleibt eigenständig.
Die Gemeinde Emleben bildet mit den Gemeinden Georgenthal, Hohenkirchen, Leinatal und Petriroda die Landgemeinde Georgenthal.
*Zur Verständlichkeit wurde die amtliche Fragestellung in diesem Beispiel verkürzt. Der offizielle Wortlaut des Alternativvorschlags lautet: „Soll die Gemeinde Emleben gemäß Gemeinderatsbeschluss Nr. 51/2018 und dem Antrag auf Neugliederung vom 30.10.2018 mit den Gemeinden Georgenthal, Hohenkirchen, Leinatal und Petriroda eine Landgemeinde „Georgenthal“ bilden?“
Die Feststellung des Ergebnisses
Die Fragen 1 und 2 werden zunächst getrennt voneinander betrachtet. Allerdings ist zu beachten: Die Stimme zu Frage 1 und die Stimme zu Frage 2 werden ungültig, wenn beide mit JA beantwortet werden.
Ein Antrag gilt als angenommen, wenn
1.) er mehr JA- als NEIN-Stimmen bekommt
und
2.) die Anzahl der JA-Stimmen mind. 20% der Stimmberechtigten beträgt.
Warum gibt es die Stichfrage?
Im Ergebnis könnte es dazu kommen, dass beide Anträge angenommen werden.
Dann entscheidet das Ergebnis der Stichfrage über den Ausgang des Bürgerentscheids.
Bei Stimmengleichheit der Stichfrage gilt der Bürgerentscheid, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist.
Die Regularien für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid ergeben sich aus dem Thüringer Gesetze über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG).