Landkreis Gotha

Künftige Gymnasiasten im März anmelden

Einschreibefrist fürs Spezialgymnasium beginnt früher

Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2019/2020 ans Gymnasium wechseln wollen, müssen in der Woche vom 4. bis 9. März 2019 für den Übertritt angemeldet werden. Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen und das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin. Wochentags von 14 bis 17 Uhr und am Samstag nach vorheriger Vereinbarung nehmen das Gymnasium Ernestinum Gotha, das Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha, das Arnoldi-Gymnasium Gotha, das von-Bülow-Gymnasium Neudietendorf, das Gymnasium Gleichense Ohrdruf, das Perthes-Gymnasium Friedrichroda, die Kooperative Gesamtschule Herzog Ernst Gotha, die Thür. Gemeinschaftsschule Tonna, die Thür. Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz sowie das berufliche Gymnasium Gotha-Sundhausen die Anmeldungen entgegen. Im gleichen Zeitraum können Eltern ihre Kinder auch für den Regelschulzweig der Kooperativen Gesamtschule einschreiben lassen.

Eine Besonderheit besteht für Realschulabsolventen, die ans allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten:
Sie müssen sich zu obigen Terminen an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha registrieren lassen. Dort wird eine gesonderte Klasse 11 S eingerichtet, die nach spezieller Stundentafel unterrichtet wird und unterschiedliche Leistungsstände ausgleichen soll. Ansonsten ist der Übertritt zum Gymnasium nach der Grundschulausbildung (Klasse vier) sowie nach den Klassenstufen fünf, sechs und zehn für Regelschüler möglich sowie für Schüler der Thüringer Gemeinschaftsschulen nach den Klassenstufen vier bis acht.

Die Eltern müssen zum Anmeldetermin das aktuelle Halbjahres-zeugnis und – wenn vorhanden – die Schullaufbahnempfehlung im Original vorlegen. Sofern weder die erforderlichen Noten noch eine Empfehlung fürs Gymnasium vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu beantragen. Dieser so genannte Probeunterricht erfolgt an drei Tagen in der Zeit vom 8. bis 12. April 2019.

Obligatorisch ist der Probeunterricht hingegen für Schüler, die von einer nicht staatlich anerkannten Einrichtung ins Gymnasium übertreten wollen.

Bewerber für die Klassen fünf des Spezialgymnasiums für Sprachen (Salzmannschule Schnepfenthal) werden in allen Grundschulen des Landkreises Gotha über die Schulleitungen bzw. Beratungslehrer informiert. Die Anmeldung für die Salzmannschule kann vom 18. Februar bis zum 9. März 2019 schriftlich vorgenommen werden. Das entsprechende Anmeldeformular halten alle Grundschulen sowie das Spezialgymnasium bereit. Es kann auch im Internet unter www.salzmannschule.de abgerufen werden.

Das Staatliche Schulamt weist vorsorglich darauf hin, dass aus der Anmeldung kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums resultiert sowie aus Kapazitätsgründen auch nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig sind. Die Eltern sollten bei der Wahl der Schule die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.

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