Kultur & Freizeit

Come together ins Londoner ReCartney verzaubert mit Beatles- und Paul McCartney-Songs

„Coming up live!“ So lautet die aktuelle Tribute-Show der Band ReCartney, welche am Freitag, 25. Januar ab 20 Uhr auch im Gothaer The Londoner zu erleben ist. In dieser einzigartigen Show verneigen sich die vier professionellen Musiker vor dem musikalischen Schaffen der lebenden Legende Sir Paul McCartney.
Wie beim Grandseigneur selbst besteht ein ReCartney Konzert neben bekannten Solo Meisterwerken zum Großteil aus Songs der legendären „Beatles-Ära“. Dabei ist ReCartney keineswegs eine angestaubte Oldie-Show, vielmehr eine energetische Rock-Show in modernem Soundgewand.


Legendäre Songs aus den letzten fünf Jahrzehnten werden von den jungen Musikern von ReCartney auf höchstem Niveau präsentiert. Musikalische Überraschungsmomente gespickt mit „very british“ Entertainment sind dabei ebenso lebendig wie der Ex-Beatle selbst. Bekannte Songs von John Lennon und George Harrison runden das ReCartney Repertoire als Hommage an die beiden ab.


Zu ihrer Show sagt die Band selbst: „Für Paul McCartney und Beatles Kenner ein Leckerbissen, für Interessierte eine musikalische Entdeckungsreise in eine der erstaunlichsten Discographien der Pop-Geschichte: Sir Paul McCartney“! Karten gibt es im Vorverkauf ab 18,00 EUR im Londoner, im Temple of Cult, im MultiMedia Store sowie auf www.krasserstoff.com. An der Abendkasse kostet der Einlass 22,00 EUR. Weitere Infos auch auf www.thelondoner.de

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.