Samstag, November 23, 2024
Stadt Gotha

Gratulation zu Ehejubiläen – Mithilfe der Bürger/innen erwünscht

Oberbürgermeister Knut Kreuch gratuliert seit seinem Amtsantritt im Jahr 2006 zu 60, 65 und 70 Jahren Ehe der in Gotha wohnhaften Ehepaare. Seit Mai 2009 werden sogar kleine Feiern zu Goldenen Hochzeitsjubiläen im Historischen Rathaus ausgerichtet.

Die Überraschung und Freude der Jubilare ist jedes Mal deutlich zu spüren. Jedoch gibt es auch heute noch Ehepaare, dessen Hochzeitsdatum nicht bekannt ist. Dies hat verschiedene Ursachen. Daher ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Alle vor 1990 verheirateten Paare werden gebeten, mit der Eheurkunde im BürgerBüro der Stadtverwaltung das Ehedatum eintragen zu lassen. Gern kann auch zuerst in der Abteilung Senioren unter 03621/222-246 nachgefragt werden, ob das Datum bereits erfasst ist. Dies verhindert Enttäuschungen, wenn zum Hochzeitstag kein Glückwunsch oder persönlicher Besuch erfolgt. Oberbürgermeister Knut Kreuch und die Stadtverwaltung danken für die Mithilfe.

Öffnungszeiten des BürgerBüros:

Mo bis Do 9:00 bis 18:00 Uhr,
Fr 9:00 bis 13:00 Uhr,
Sa 10:00 bis 12:00 Uhr

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.