Landkreis GothaNachrichten

Die Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ startet mit Rückenwind ins neue Jahr

Über 300 Unterstützungsunterschriften für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens

Emleben, 10.01.2019 Für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens hat die Bürgerinitiative „WIR SIND
EMLEBEN“ mit einem 9-köpfigen Team insgesamt 327 Unterstützungsunterschriften im Ort gesammelt. Damit bestehen keine Zweifel daran, dass das Bürgerbegehren zustande kommen wird. Der Emleber Gemeinderat wird sich also nochmals mit dem Beschluss Nr. 51/18 zur Auflösung der Gemeinde und dem Beitritt zur neu zugründenden Landgemeinde Georgenthal befassen müssen.

Im November 2018 haben Annett Greiner und Alexander Ihling von der Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ die Zulassung des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft „Apfelstädtaue“ in Georgenthal beantragt. Nachdem die Verwaltung das Begehren dann am 20.11.2018 offiziell zugelassen hatte, durfte die Initiative ab 10.12.2018 die gesetzlich vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften sammeln.

„Unsere Aktion ist schon jetzt ein voller Erfolg. Durch die persönlichen Gespräche, eigene Flyer und die Berichterstattung in Tageszeitungen, Onlineportalen und sogar bei einigen Radiosendern haben wir das Thema allen Emleberinnen und Emlebern ins Bewusstsein gerufen. Vielen war überhaupt nicht bewusst, dass der Gemeinderat die Gemeinde bereits mehrheitlich per Beschluss aufgelöst hat.“, erklärt Annett Greiner mit Blick auf die 80 Listen voller Unterstützungsunterschriften.

Binnen eines Monats ist es der Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ gelungen, dass sich 327 Bürgerinnen und Bürger als Unterstützer für das Bürgerbegehren eingetragen haben. Mit einer Unterschrift spricht man sich für die erneute Befassung im Gemeinderat und einen möglichen Bürgerentscheid aus. Sobald die Verwaltung die Unterschriften abschließend geprüft hat, liegt es am Gemeinderat, ob es zum Bürgerentscheid kommt.

Denn erst wenn der Gemeinderat bei seiner Entscheidung zur Auflösung der Gemeinde und dem Beitritt zur Landgemeinde Georgenthal bleibt, kommt es automatisch zum Bürgerentscheid. Dann haben die Emleber Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort bei der Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Emleben eigenständig bleibt?“.

Das „WIR SIND EMLEBEN“-Team wirbt dabei für den Erhalt der Eigenständigkeit der Gemeinde, da man mit dem Beitritt zu einer Landgemeinde Georgenthal das kommunale Selbstverwaltungsrecht freiwillig aufgeben würde.

Genau wie die Gemeinden Luisenthal, Herrenhof, Sonneborn und Schwabhausen kann auch Emleben zukünftig eigenständig bleiben. Für einen Zwangsanschluss zur Kreisstadt Gotha wird es in absehbarer Zeit keinerlei gesetzliche Grundlagen geben. Für die „Flucht“ zur Landgemeinde Georgenthal besteht also kein Grund.

Durch den Erhalt der Eigenständigkeit würde man auch weiterhin die Entscheidungshoheit über die Gemeindefinanzen in Emleben belassen. Die finanziellen Spielräume, die sich vor allem durch die stabilen Gewerbesteuereinnahmen ergeben, spiegeln sich in vielen Bereichen des Dorflebens wider. Nur als eigenständige Gemeinde kann Emleben auch in Zukunft beispielsweise die umfangreiche Förderung der örtlichen Feuerwehr- und Vereinsarbeit sowie das Angebot an günstigen und qualitativ-hochwertigen Kita-Plätzen aufrechterhalten.

Was bisher geschah:

16.10.2018 Der Emleber Gemeinderat fasst mehrheitlich den Beschluss, die Gemeinde Emleben aufzulösen und sich der neu zu gründenden Landgemeinde Georgenthal anzuschließen. Diese Landgemeinde soll aus den Orten Leina, Gospiteroda, Wipperoda, Schönau v.d.W., Catterfeld, Altenbergen, Engelsbach, Georgenthal mit dem Ortsteil Nauendorf, Hohenkirchen, Petriroda sowie Emleben bestehen.

26.10.2018 Als Reaktion auf den Gemeinderatsbeschluss gründet sich die Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“. Mit einem Bürgerentscheid möchte die Initiative erreichen, dass alle Emleber Bürgerinnen und Bürger direktdemokratisch über diese schwerwiegende und richtungsweisende Zukunftsentscheidung bestimmen.

15.11.2018 Annett Greiner und Alexander Ihling von der Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ beantragen die Zulassung des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens bei der Verwaltungsgemeinschaft „Apfelstädtaue“ in Georgenthal.


20.11.2018 Das Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Emleben eigenständig bleibt?“ wird von der Verwaltungsgemeinschaft „Apfelstädtaue“ zugelassen.


10.12.2018 „WIR SIND EMLEBEN“ startet mit der Sammlung der Unterstützungsunterschriften. Damit das Bürgerbegehren zustande kommt, müssen mindestens 7 % der stimmberechtigten Emleber/-innen (ca. 50) das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.


10.01.2019 Abgabe von 327 Unterstützungsunterschriften bei der Verwaltungsgemeinschaft „Apfelstädtaue“ in Georgenthal. Die Gemeindeverwaltung prüft nun die Zulässigkeit der abgegebenen Unterstützungsunterschriften.

Wie es weitergeht:

Nach der Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung erfolgt die Feststellung durch Gemeinderatsbeschluss, dass ausreichend zulässige Unterstützungsunterschriften gesammelt wurden. Dann gilt das Bürgerbegehren als zustande gekommen. Der Gemeinderat muss sich dann inhaltlich erneut mit der Thematik befassen. Hält der Gemeinderat mehrheitlich an dem Beschluss zur Auflösung der Gemeinde fest, kommt es automatisch zum Bürgerentscheid. Alle Emleberinnen und Emleber ab dem 16. Lebensjahr werden in diesem Fall, wie bei einer Kommunalwahl, an die Abstimmungsurne gebeten und dürfen direktdemokratisch darüber entscheiden, ob Emleben eigenständig bleibt oder nicht. Laufende Informationen und Updates zu den Argumenten von „WIR SIND EMLEBEN“ und dem Stand des Verfahrens finden Sie auch auf Facebook unter: www.facebook.com/wir.sind.emleben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.