Samstag, November 23, 2024
Stadt Gotha

Feuerwerksverbot rund um das Schloss Friedenstein

Durch Allgemeinverfügung vom 13.11.2018 wurde vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angeordnet, dass im Bereich um das Schloss Friedenstein in Gotha das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 am 31.12.2018 und am 01.01.2019 verboten ist. Das Gebiet um das Schloss Friedenstein und den Park wird in der Allgemeinverfügung  wie folgt eingegrenzt:

1.  im Norden / Nordosten:
– entlang der Friedrich-Jacobs-Straße, dem Siebleber Wall und
dem Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße;

2.  im Osten / Südosten:
– von Einmündung Philosophenweg / Friedrichstraße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee;

3.  im Süden / Südwesten:
– von der Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee entlang der Parkallee bis zur Einmündung der Lindenauallee;

4.  im Westen / Nordwesten:
– von der Einmündung Parkallee / Lindenauallee entlang der Lindenauallee bis zur Friedrich-Jacobs-Straße

Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend Sprengstoffgesetz (SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Schutz unseres Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entscheidung.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.