Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Sondernutzungserlaubnisse für die Nutzungen der öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus in Form eines Straßenstoppers, einer Warenpräsentation oder einer Außenbewirtschaftung zum 31.12.2018 enden.
Neue Sondernutzungserlaubnisse können nicht über den beantragten Zeitraum hinaus automatisch erteilt werden. In diesem Zusammenhang ist es, aufgrund der Sondernutzungssatzung der Stadt Gotha, notwendig, bei Bedarf einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum für 2019 oder bis auf Widerruf zu stellen.
Dieser Antrag steht auf www.gotha.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare
zur Verfügung. Der Antrag kann per E-Mail, Fax oder per Post an das Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha gesendet werden.
Wenn möglich und notwendig, ist dem Antrag ein entsprechender Lageplan beizufügen. Nach Bearbeitung aller Anträge ergeht seitens der Stadtverwaltung die entsprechende Genehmigung per Sondernutzungserlaubnis mit festgesetzter Fälligkeit der Sondernutzungsgebühren gemäß § 4 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung zum 31. März.
Kontakt:
E-Mail: tiefbauamt@gotha.de
Fax: 03621 – 222 177
Tel: 03621 – 222 810