Durch Allgemeinverfügung vom 13.11.2018 wurde vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angeordnet, dass im Bereich um das Schloss Friedenstein in Gotha das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 am 31.12.2018 und am 01.01.2019 verboten ist. Das Gebiet um das Schloss Friedenstein und den Park wird in der Allgemeinverfügung wie folgt eingegrenzt:
1. im Norden / Nordosten:
– entlang der Friedrich-Jacobs-Straße, dem Siebleber Wall und
dem Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße;
2. im Osten / Südosten:
– von Einmündung Philosophenweg / Friedrichstraße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee;
3. im Süden / Südwesten:
– von der Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee entlang der Parkallee bis zur Einmündung der Lindenauallee;
4. im Westen / Nordwesten:
– von der Einmündung Parkallee / Lindenauallee entlang der Lindenauallee bis zur Friedrich-Jacobs-Straße
Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend Sprengstoffgesetz (SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden.
Zum Schutz unseres Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entscheidung.
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