Blaulichtmeldungen

Auseinandersetzung in Gemeinschaftsunterkunft

Gotha – Landkreis Gotha (ots) – Zu einem Streit zwischen drei Asylbewerbern aus Somalia kam es am frühen Sonntagmorgen gegen 04.00 Uhr in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Kindleber Straße. Ein 21- und ein 25-Jähriger hatten einem 20-jährigen Mann zunächst die Brieftasche gestohlen, was durch Zeugen beobachtet wurde. Als der Bestohlene die Täter daraufhin ansprach, kam es zu einem handfesten Streit, bei dem der 20-Jährige durch die älteren Männer verletzt wurde und zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Durch die eingesetzten Funkstreifenwagenbesatzungen der Gothaer Polizei konnten die Täter noch am Tatort angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Zur Tatbegehung benutzten die Männer u. a. ein Küchenmesser und einen Stein. Die weiteren Ermittlungen werden nun von der Kriminalpolizei Gotha geführt, welche der zuständigen Staatsanwaltschaft Erfurt am 19.11.2018 die bisherigen Ermittlungsergebnisse zukommen lassen. Über die Fortführung der Festnahme soll dann entschieden werden. Das Opfer der Tat konnte das Krankenhaus mittlerweile wieder verlassen. (av)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.