Stadt Gotha

Trauer um Myconiuspreisträgerin Uta Dehmel

Am 8. November 2018 ist Myconiuspreisträgerin Uta Dehmel im Alter von 79 Jahren verstorben. Oberbürgermeister Knut Kreuch kondolierte dem Ehemann und den Hinterbliebenen in einem Brief und würdigte darin das Engagement der Verstorbenen für die Residenzstadt Gotha.

Mit der Myconiusmedaille würdigte der Stadtrat im Jahre 2013 das besondere ehrenamtliche Engagement von Uta Dehmel in Verbindung mit der Friedlichen Revolution in den Friedens- und Umweltgruppen der evangelischen Stadtkirchgemeinden und der Landeskirche Thüringen. Mit Mut und Tatkraft engagierte sie sich bei den Friedensgebeten, deren Vorbereitung und später bei den anschließenden Montags-Demonstrationen. Auch Ihre Tätigkeit als Mitglied des Bürgerkomitees und des Runden Tisches in Gotha neben Ehrenbürger Eckardt Hoffmann war den Stadträten Anlass, sie mit dieser hohen Auszeichnung zu ehren.

Uta Dehmel, die viele Bürgerinnen und Bürger als Ärztin kannten, war darüber hinaus von Mai 1990 bis März 1995 sowie von Juli 2004 bis September 2012 Mitglied des Gothaer Stadtrates.

Dem Wunsch der Familie entsprechend, hat die Stadt Gotha, zugunsten einer zweckgebundenen Förderung an die Notfallseelsorge des Kirchenkreises Gotha, auf eine Kranzspende verzichtet.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.