Politik

Pogromnacht vor 80 Jahren

Oberbürgermeister Knut Kreuch und Landrat Onno Eckert haben heute Vormittag gemeinsam, im stillen Gedenken an die Pogromnacht 1938, Kränze auf dem Jüdischen Friedhof in der Eisenacher Straße niedergelegt.

Die Stadt Gotha, die Stadtkirchengemeinde Gotha und das Aktionsbündnis gegen rechte Gewalt sowie viele weitere Institutionen haben darüber hinaus weitere Aktionen, die gegen das Vergessen wirken und die Mahnung wach halten sollen, vorbereitet.

Um 16:30 Uhr wird es Sternenläufe mit acht verschiedenen Treffpunkten geben. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an den Stolpersteinen in der Bachstraße 14, in der Bergallee 8, in der Hünersdorfstraße 13, in der Friedrichstraße 14, am Hauptmarkt 14, am Neumarkt 9, in der Marktstraße 3 oder in der Gartenstraße 34 sowie am Denkmal für die Synagoge in der Moßlerstraße einzufinden, um danach jeweils gemeinsam zur Margarethenkirche zu laufen. Dort werden ab 17:00 Uhr Projektionen im Kircheninneren stattfinden. Parallel dazu beginnt am Jüdischen Friedhof in der Eisenacher Straße um 16.30 Uhr ein Lichterlauf, der zum Gedenkstein für die Synagoge in die Moßlerstraße führt.

Am Abend sind die Gothaerinnen und Gothaer herzlich ins Kulturhaus eingeladen, wo um 20:00 Uhr die musikalische Lesung „Ich bin in Sehnsucht eingehüllt“ mit Grimme-Preisträgerin Iris Berben veranstaltet wird. Karten gibt es in der Tourist-Information und in sämtlichen Verkaufsstellen des Ticket-Shop Thüringen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.