Blaulichtmeldungen

Neue Betrugsmasche – erst Verkauf, dann falsche Polizisten

Eisenach (ots) – Am Montag wurde ein 83-Jähriger in Eisenach auf der Straße von einem unbekannten Mann angesprochen, welcher sich als Sohn eines alten Bekannten ausgab. Der 83-Jährige nahm den Mann mit in seine Wohnung und kaufte ihm Lederjacken im Wert von 2.000 Euro ab. Am nächsten Tag erschienen zwei weitere Unbekannte, die sich als „Zivilpolizisten“ ausgaben und dem Rentner mitteilten, er sei auf einen Betrüger reingefallen. Die beiden nahmen die Jacken mit und außerdem einige weitere tausend Euro Bargeld. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Wer hat am Montag gegen 13.00 Uhr oder am Dienstag gegen 15.00 Uhr verdächtige Personen in der Friedrich-List-Straße gesehen?

Wer wurde ebenfalls auf diese Weise angesprochen oder wem sind ähnliche Sachverhalte bekannt?

Hinweise bitte an die Polizei Eisenach, Tel. 03691/261125, Hinweis-Nr. 80-013115.

+++ Die Polizei weist wiederholt darauf hin, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen! Geben sich die Personen als Polizisten aus, kann die örtliche Dienststelle hierzu befragt werden. Verständigen Sie im Zweifelsfall die Polizei! Geben Sie die Hinweise auch an Ihre Angehörigen weiter! (jk) +++

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.