Nachrichten

Klettern, Spielen und Balancieren im Kindergarten „Gänseblümchen“

Pünktlich vor den kalten Herbststürmen wurde ein neues Klettergerüst im Kindergarten „Gänseblümchen“ im Ortsteil Gotha-Boilstädt errichtet. Die Kinder freuen sich riesig auf die Eröffnung. Endlich klettern und balancieren und auch im Garten in einem Häuschen spielen. Ein langgehegter Wunsch geht nun für die Kinder der Einrichtung in Erfüllung.

Durch den unermüdlichen Fleiß des Fördervereins „Gänseblümchen“ war es möglich, ein 3er-Reck und ein „Spinnennetz“ zu kaufen. Außerdem können sich die Gänseblümchen-Kinder an einem zuckersüßen Spielhaus und einer Balancierbrücke erfreuen.

Dafür stellte der Förderverein eine Summe von 4.200 Euro zur Verfügung. Das bausauführende Unternehmen, Kompetent Bau GmbH, hat die Spielgeräte geliefert und eingebaut. Die Fallschutzmatten haben fleißige Väter dann mit vereinten Kräften unter fachkundiger Anleitung verlegt.

Die Beigeordnete Marlies Mikolajczak und das gesamte Kindergartenteam möchten sich beim Förderverein „Gänseblümchen“, den fleißigen Helfern und der Firma Kompetent Bau GmbH für ihre große Unterstützung bedanken und laden am 8. November um 15:00 Uhr zur feierlichen Übergabe der neuen Kletteranlage in den Kindergarten „Gänseblümchen“, Kurze Straße 4 nach Gotha-Boilstädt ein.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.