Nachrichten

Gedenken an einhundert Jahre Republik

Gedenken an einhundert Jahre Republik

Am 8.11.2018, 11 Uhr erhält das Landschaftshaus eine Erinnerungstafel

Der November ist im Jahresverlauf als Gedenkmonat bekannt. Beginnend mit Allerheiligen schließen sich die Erinnerungen an die Reichspogromnacht am 9. November an, danach folgen der Volkstrauertag und der Totensonntag mit ihren unterschiedlichen würdigenden Erinnerungskulturen.

Der November 2018 ist in diesem Zusammenhang ein besonderer Monat, denn Deutschland erinnert 2018 an den 100. Jahrestag der deutschen Republik.

Der I. Weltkrieg hatte die Menschen in Deutschland zermürbt, tausende gefallene Soldaten, Hungernde und Frierende auf den Straßen, zerstörte Wohnungen und eine absolute Hoffnungslosigkeit, steigerten die Wut der Bürger zur Aggressivität, die sich in machtvollen Demonstrationen entlud. Die herrschende Klasse der Aristokratie hatte ihre Berechtigung zur Machtausübung und Regierung verloren, denn sie trug die Verantwortung für Krieg und Hunger sowie das massenhafte Sterben. Gotha war am Beginn des 20. Jahrhunderts bereits ein führender Industriestandort in Mitteldeutschland und von der Reichsarmee zu einem übermächtigen Flieger- und Armeestandort ausgebaut.

Überall im Lande gründeten sich Arbeiterräte oder Soldatenräte, die bereit waren die herrschende Aristokratie zu stürzen. Erst in Gotha gelang es am 8. November 1918 den ersten gemeinsamen  Arbeiter- und Soldatenrat in Deutschland zu gründen. Dieser forderte bereits am Tage seiner Gründung die Absetzung von Herzog Carl-Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha und lud „das Werktätige Volk in Stadt und Land“ zu einer Demonstration für den 9. November 1918, 11 Uhr auf den Hauptmarkt ein.

Auf dieser „großen öffentlichen Volksversammlung“ verkündete der USPD-Reichstags- und Landtagsabgeordnete Wilhelm Bock unter dem Jubel der Massen den Herzog für gestürzt und abgesetzt und rief die Gründung des Freistaates Gotha aus. Der 9. November 1918 ist der Beginn republikanischer Demokratie in Gotha. Mit der Machtübernahme durch die drei Beauftragten des Arbeiter- und Soldatenrates begann eine Neuorganisation des Lebens in Gotha, schon am 14. November wurde das Gesetz für Einführung des Acht-Stunden-Tages verabschiedet, es begannen die Vorbereitungen auf erste freie Wahlen, die einen Sieg der USPD brachten.

Historisch gesehen regierte in Gotha die einzige USPD-Alleinregierung in Deutschland, wurde die einzige Fürstenenteignung Deutschlands vollzogen und zum ersten Male in Deutschland der Acht-Stunden-Tag eingeführt. Aber, alle diese neuen und demokratischen Maßnahmen radikalisierten die Bevölkerung, die Stadtregierung war meist vergeblich um Ausgleich bemüht, so dass Truppen der Reichswehr in Gotha einmarschierten und auf die Demonstranten schossen. Ein Gewaltakt, der bis heute unvergessen ist.

Die Baugesellschaft Gotha hat in den vergangenen Jahren das „Haus der Demokratie in Gotha“, das Landschaftshaus saniert und zum Forschungszentrum Gotha der Universität Erfurt umgebaut. Dieses Haus war von 1918 bis zur Gründung des Freistaates Thüringen der Sitz der Gothaer Regierung und ihres Parlamentes, des Gothaer Landtages.

In Erinnerung an die Ereignisse des Jahres 1918 und den Beginn der republikanischen Demokratie in Gotha werden die Stadt Gotha und die Baugesellschaft Gotha mbH am Donnerstag, den 8. November 2018, 11 Uhr, eine Gedenk- und Erinnerungstafel anbringen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.