Kultur & Freizeit

Bewerbungsfrist für den Soccer-Cup beginnt

Ran ans runde Leder: Erneut richten der Kreisfußballausschuss Westthüringen, der Kreissportbund und das Landratsamt Gotha den Kinder-Soccer-Cup als Weihnachtsturnier im Hallenfußball aus. Gefördert wird das sportliche Ereignis auch von der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha. Ab sofort können sich junge Teams aus Schul-, Vereins- und Freizeitmannschaften für den Ausscheid anmelden. Anpfiff ist am Samstag, 22. Dezember, um 9 Uhr in der Sporthalle der Kooperativen Gesamtschule „Herzog-Ernst“ in der
Leinastraße in Gotha.

In vier Altersklassen (5-6, 7-8, 9-10, 11-12 Jahre) treten die jungen Kicker als Jungen-, Mädchen- oder Mixed Teams auf drei Feldern an. Fünf Freunde oder Freundinnen sind dabei ein Team: Torwart, drei Feldspieler und ein Auswechselspieler bilden eine Mannschaft. Die jeweils besten vier Teams jeder Altersgruppe erhalten Pokale. Und weil der olympische Gedanke im Vordergrund steht, erhalten alle Teilnehmer eine Medaille und ein Soccer-Trikot zum Mitnehmen. Anmeldeschluss ist der 30. November 2018, die Teilnahme bleibt wie in den vergangenen Jahren kostenfrei.

Die Anmeldungen nehmen das
Landratsamt Gotha, Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon: 03621 214-628
Fax: 03621 214-672
oder der Kreissportbund online unter der Adresse www.ksb-gotha.de entgegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.