Blaulichtmeldungen

Mann in Gotha beraubt

Gotha (ots) – Ein 35-jähriger Syrer befand sich in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Gotha auf dem Nachhauseweg, als er in der Liebetraustraße drei somalischen Männern begegnete. Ein 23-Jähriger aus der Gruppierung trat den Syrer unvermittelt gegen den Oberkörper, sodass dieser zurücktaumelte, und forderte die Herausgabe einer Zigarette. Dann packte der 21-Jährige den Syrer am Hemdkragen, riss ihm die Zigarette aus dem Mund und rauchte sie selbst. Erst als der Beraubte seine Zigarettenschachtel herausholte und zeigte, dass er keine weiteren Zigaretten hatte, ließen die Männer von ihm ab und entfernten sich.

Die Polizei fahndete erfolgreich nach den drei Männern. Diese sind 21, 23 und 25 Jahre alt und waren allesamt alkoholisiert. Die Atemalkoholtests ergaben Werte zwischen 1,3 und 1,5 Promille. Bei dem 21-jährigen Somalier wurde außerdem griffbereit eine Messerklinge in der Hosentasche aufgefunden. Die drei Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 25-jährige Tatverdächtige entlassen. Gegen die 21- und 23-Jährigen wurde ein Haftantrag gestellt. Nach Entscheidung durch ein Gericht wurde der 21-Jährige gegen Auflagen entlassen und der 23-Jährige in eine Haftanstalt eingeliefert. (jk)

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.