Stadt Gotha

„Tag der Stadtgeschichte“ am 25. Oktober 2018

Anzeige

Vortrag im Rathaus zu den Thüringer Landgrafenstädten
Am 25. Oktober 2018 bietet die Stadtverwaltung wieder einen „Tag der Stadtgeschichte“ an, der an die Ersterwähnung Gothas in einer Urkunde Kaiser Karls des Großen vom 25. Oktober 775 erinnern soll.

In der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr bietet das Stadtarchiv im Neuen Rathaus am Ekhofplatz 24 „Geschichte zum Anfassen“ mit:
• einer Ausstellung mit Dokumenten zur Novemberrevolution
• einer Ausstellung „Demokratie und Bürgerrechte“
• Informationen zur Familienforschung (Herangehensweise, rechtlicher Rahmen, zu erwartende Unterlagen in den Archiven) mit Präsentation von Dokumenten
• einem Büchertisch (Verkauf von ausgesonderten Doppelexemplaren aus der Bibliothek)
• dem Angebot zur Unterstützung beim Lesen von Texten in deutscher Kurrentschrift (Sütterlinschrift), Selbstschreiben der deutschen Schreibschrift
• dem Fachsimpeln in gemütlicher Gesprächsrunde.

Vortrag zu „850 Jahre Landgrafenstadt Gotha“
Anlässlich dieses „Tages der Stadtgeschichte“ stehen um 16.00 Uhr, im Bürgersaal des Historischen Rathauses, Gothas Historie als Landgrafenstadt, sowie die Thüringer Landgrafenstädte im Mittelpunkt eines interessanten Vortrages von Dr. Christine Müller. Alle Geschichtsinteressierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei!

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.