Foto: © Gotha-Aktuell/ TS

Wahlleiter ernannt

Rainer Schulz und Steve Allin wurden vom Kreistag einstimmig zum Kreiswahlleiter und dessen Stellvertreter für die 2019 anstehenden  Kreistagswahlen berufen.

Schule wechselt den Eigentümer

Für die Rückübertragung der Schulgebäude und Freiflächen in der Gothaer
Wilhelm-Bock-Straße 18 an die Stadtverwaltung Gotha haben die Kreistagsmitglieder einstimmig den Weg frei gemacht. Am Standort Wilhelm-Bock-Straße sind derzeit sowohl die städtische Hansen-Grundschule als auch eine Außenstelle des Förderzentrums Lucas Cranach untergebracht, weshalb Liegenschaft nach Schulfinanzierungsgesetz bislang dem Landkreis zugeordnet ist. Da die Stadt Gotha als Träger ihrer Grund- und Regelschulen Kapazitäten benötigt und der Kreistag über den Schulnetzplan für die Förderschulen die mittelfristige Zusammenführung der Lucas-Cranach-Schulstandorte an der Zentrale in der Breiten Gasse in Gotha beschlossen hat, ist die Übertragung der konsequente wie logische nächste Schritt. Bis in der Breiten Gasse alle Voraussetzungen für den Einzug der Förderschüler aus der Wilhelm-Bock-Str. geschaffen sind, ist deren Beschulung dort abgesichert.

Mobile Raumsysteme für Grundschule Tambach-Dietharz

Nägel mit Köpfen macht der Kreistag, was die Lösung der Raumprobleme an der Grundschule in Tambach-Dietharz betrifft: Anstatt mobile Raumsysteme anzumieten wie ursprünglich geplant, werden diese nun gekauft. Ein Markterkundungsverfahren ergab, dass sich die Anschaffung der Module bereits nach drei Jahren amortisiert – im Vergleich zu einer Mietlösung, für die bereits Geld im Haushalt eingeplant war. Für die Anschaffung der Anlage werden außerplanmäßig 240.000 Euro bereitgestellt.

Künftige Beigeordnete stehen fest

Sylke Niebur aus Erfurt folgt ab 1. November als Erste Beigeordnete des Landkreises Gotha auf Helmut Marx aus Ohrdruf, der in den Ruhestand wechselt. Der Kreistag sprach der Juristin, die von Landrat Onno Eckert vorgeschlagen worden war, mit der deutlichen Mehrheit von 35 Stimmen das Vertrauen aus. Der ebenfalls zur Wahl gestellte Bewerber Stefan Fricke erhielt sechs Stimmen. Niebur ist mit dem Landkreis Gotha bestens vertraut; vor ihrer aktuellen Tätigkeit im Landesverwaltungsamt leitete sie bis 2012 die hiesige Kommunalaufsicht. Im Amt des Zweiten Beigeordneten wurde Thomas Fröhlich mit 41 Stimmen bestätigt. Er stand als einziger Kandidat und als Vorschlag des Landrates zur Wahl.

Fröhlich bekleidet das Amt des zweiten Stellvertreters seit dem Jahr 2006 und beginnt am 1. November seine dritte Amtszeit. Sein Geschäftsbereich umfasst derzeit die Sozial-, Jugend- und Schulverwaltung, während das Dezernat des bzw. der Ersten Beigeordneten bislang die Umweltverwaltung, Bauaufsicht, Kreisentwicklung sowie den kommunalen Abfallservice und das Veterinärwesen umfasst. Helmut Marx diente dem Landkreis seit 1994 ohne Unterbrechung als kommunaler Wahlbeamter und Beigeordneter. Von 1994 bis 2000 bekleidete er das Amt des Ersten, von 2000 bis 2006 das des Zweiten Beigeordneten, um danach von 2006 bis 2012 und 2012 bis 2018 wiederum als Erster Beigeordneter und unmittelbarer Stellvertreter des Landrates zu fungieren. Der 67-Jährige wurde unter anhaltendem Applaus und Dankesworten zum Ende des öffentlichen Teils der gestrigen Sitzung von den Kreistagsmitgliedern verabschiedet.


Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.