Freitag, November 22, 2024

Steuer

E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
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E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln

Neustadt a. d. W. (ots) Einen Firmenwagen muss man als geldwerten Vorteil versteuern – ein Firmenfahrrad

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