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Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün

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  • Der Stromanbieter grüüün hat kurzfristig angekündigt, die Stromlieferung zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die Verbraucherzentrale prüft nun eine Sammelklage. 
  • Betroffene können sich kostenlos auf sammelklagen.de/grüüün für einen News-Alert der Verbraucherzentrale anmelden. So erfahren sie sofort, wenn eine Sammelklage startet oder sie selbst aktiv werden müssen. 
  • Die Verbraucherzentrale bietet zudem einen Musterbrief und Tipps, wie Betroffene jetzt vorgehen können.  

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft eine Sammelklage gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG, die hinter der Marke grüüün steht. Das Unternehmen hat kurzfristig angekündigt, die Belieferung von Privatkund:innen zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Dabei hatte grüüün zuvor mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. 

Ob die Verbraucherzentrale Klage erhebt, hängt auch davon ab, wie viele Menschen betroffen sind. Deshalb ruft sie grüüün-Kund:innen dazu auf, sich jetzt auf sammelklagen.de/grüüün für den kostenlosen E-Mail News-Alert anzumelden. Die Anmeldung ist unverbindlich. Wer sich einträgt, erhält alle Informationen zu den nächsten Schritten und erfährt sofort, wenn die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht. 

 grüüün hat mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. Jetzt stellt das Unternehmen die Belieferung mit nur drei Wochen Vorlauf ein. Wer mit solchen Zusagen wirbt, muss sich daran messen lassen. Die Mehrkosten des erzwungenen Wechsels dürfen nicht an den Verbraucherinnen und Verbrauchern hängen bleiben. Deshalb prüfen wir eine Sammelklage gegen grüüün. ( Ronny Jahn Leiter Team Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband)

Quelle: https://www.vzbv.de/

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