Bildnachweis: iStock.com/ AndreyPopov

A4 bei Wandersleben: Autofahrer mit 2,05 Promille verunglückt

Anzeige

Wandersleben (ots/red.)

Ein 46-jähriger Autofahrer ist am Freitagmittag auf der A4 zwischen Neudietendorf und Wandersleben verunglückt. Nach Angaben der Polizei stand der Mann unter erheblichem Alkoholeinfluss und ein Drogentest reagierte positiv auf Kokain.

Der 46-Jährige war gegen 12.50 Uhr in Fahrtrichtung Frankfurt am Main mit einem Daimler-Benz unterwegs. Nach Polizeiangaben verlor er aufgrund des Konsums von Alkohol und Betäubungsmitteln die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Der Wagen kam nach links von der Fahrbahn ab, kollidierte mit der Mittelleitplanke und blieb schließlich zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen stehen. Der Fahrer blieb unverletzt, sein Fahrzeug war jedoch nicht mehr fahrbereit.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 2,05 Promille. Zudem reagierte ein Drogenvortest positiv auf Kokain. Bei dem 46-Jährigen wurde daraufhin eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 10.000 Euro geschätzt.

Nach etwa eineinhalb Stunden war die Fahrbahn geräumt und wieder vollständig befahrbar.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.