Gotha: Fördermittel für freie Wohlfahrtspflege ausgereicht
In diesen Tagen bekommen viele Träger der freien Wohlfahrtspflege Post vom Landratsamt: die Zuwendungsbescheide für ihre wichtige soziale Arbeit. Der Landkreis Gotha gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) finanzielle Zuwendungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Zuwendungsempfänger sind insbesondere Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Träger, die ihren Sitz im Landkreis Gotha haben und Aufgaben im sozialen Bereich erfüllen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen.
Die Vergabe der Mittel der freien Wohlfahrtspflege erfolgt entsprechend der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Landkreises Gotha zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und basiert auf einem Kreistagsbeschluss. Im Haushaltsplan 2026 wurden wieder 40.000 Euro zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege eingestellt.
Dazu Landrat Onno Eckert: „Zuwendungen aus dem Kreishaushalt sind kein Selbstzweck, sondern die Basis dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Sie ermöglichen es unseren Trägern und den vielen engagierten Helferinnen und Helfern, flexibel, nah am Menschen und unabhängig auf soziale Notlagen zu reagieren.“
Dem Sozialamt lagen insgesamt zwölf Anträge auf Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Gotha vor, von denen letztlich elf bewilligt werden konnten.
Hinzu kommt die Freiwilligenagentur Gotha. In Trägerschaft des Diakoniewerk Gotha ist sie seit über 17 Jahren in der Engagementlandschaft der Stadt und des Landkreises Gotha aktiv. Als zentrale Anlaufstelle rund um das bürgerschaftliche Engagement berät sie Ehrenamtliche, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und Organisationen. Sie vermittelt passende Engagement-möglichkeiten, bietet Qualifizierungen an und stärkt durch Vernetzung und Projektentwicklung die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort.
Grundlage und Rahmen für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen bildet das Thüringer Ehrenamtsgesetz. Es schafft eine verbindliche rechtliche Grundlage zur Stärkung und Förderung des Ehrenamts und sieht unter anderem ein Landesprogramm zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor.
Die Freiwilligenagentur Gotha wird über eine Mischfinanzierung mehrerer Mittelgeber getragen. Eine zentrale Förderpartnerin ist die Thüringer Ehrenamtsstiftung. Ergänzend leisten kommunale Partner einen wichtigen Beitrag zur Absicherung der Arbeit der Freiwilligenagentur.
Mit seiner Förderung in Höhe von 20.000 Euro leistet das Landratsamt Gotha einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Freiwilligenagentur und damit zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis. Gemeinsam schaffen die Förderbeiträge eine verlässliche Grundlage, um Engagement zu fördern, Projekte zu begleiten und die ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis Gotha nachhaltig zu stärken.
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