Arnstadt: Mann beschädigt Auto und spuckt Beamten an

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg
Anzeige

Arnstadt (ots/red.)

In Arnstadt hat ein 31-Jähriger gestern Nachmittag ein geparktes Auto erheblich beschädigt. Nach Angaben der Polizei schlug der polnische Staatsangehörige gegen 14.30 Uhr in der Straße Obere Weiße mit einem Gegenstand auf den Pkw eines 73-Jährigen ein.

Dabei verursachte der Mann mehrere Dellen und zerstörte sämtliche Scheiben des Fahrzeugs. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 10.000 Euro geschätzt.

Bei dem 31-Jährigen wurde eine Atemalkoholkonzentration von rund 2,0 Promille festgestellt. Er erhielt zunächst einen Platzverweis. Da er jedoch angab, diesem nicht nachzukommen und das Fahrzeug weiter beschädigen zu wollen, wurde er in polizeiliches Gewahrsam genommen.

Damit zeigte sich der Mann offenbar nicht einverstanden. Nach Angaben der Polizei trat er gegen polizeiliche Einsatzmittel und spuckte einen Beamten an.

Am heutigen frühen Morgen hatte sich der 31-Jährige beruhigt und zeigte sich nüchtern. Daraufhin wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen ihn wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.