AfD verweist auf UN-Kritik zur Meinungsfreiheit in Deutschland

Foto: Stefan Möller © AfD
Anzeige

Berlin/Erfurt (red.)

Die AfD verweist auf Aussagen der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, zur Lage der Meinungsfreiheit in Deutschland. Nach Darstellung der Partei warnt Khan davor, dass die Meinungsvielfalt in Deutschland gefährdet sei. Dabei werde unter anderem auch die Rolle des Verfassungsschutzes angesprochen.

Der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Stefan Möller, erklärte dazu, man sei der UN-Sonderberichterstatterin dankbar, dass sie im Rahmen ihrer Untersuchung auch mit Vertretern der AfD gesprochen habe.

Möller sieht die Einschätzungen der Sonderberichterstatterin durch aktuelle Vorgänge bestätigt. Er verweist dabei auf Fälle, in denen Politikern der AfD nach seiner Darstellung die Teilnahme an Wahlen wegen rechtlich nicht angreifbarer Äußerungen verweigert worden sei.

Nach Ansicht Möllers seien solche Vorgänge geeignet, der Demokratie in Deutschland zu schaden. Zudem sieht er dadurch einen internationalen Reputationsschaden für die Bundesrepublik, den die UN-Sonderberichterstatterin aus seiner Sicht zutreffend zusammengefasst habe.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.