Gesundheitsministerin Katharina Schenk zum Referentenentwurf für die Pflegereform
„Positiv am Entwurf ist, dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung künftig an die Inflation angepasst werden sollen. Dadurch werden die Zahlungen für Betroffene besser planbar. Auch das geplante Notfallbudget, das Pflegebedürftige und Angehörige in unerwarteten Situationen entlasten soll, ist zu begrüßen.
Dem stehen jedoch erhebliche Leistungskürzungen gegenüber. Besonders kritisch ist die vorgesehene Streichung des Entlastungsbetrags.
Wir brauchen eine Reform, die die Pflegeversicherung zukunftsfest macht. Ein zentrales Ziel muss sein, pflegende Angehörige deutlich zu entlasten. Es darf nicht sein, dass ausgerechnet diese Menschen durch Reformen zusätzlich belastet werden. Insbesondere eine Absenkung von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige wäre das falsche Signal. Gleichzeitig brauchen wir eine ehrliche Debatte über die Finanzierung der Pflegeversicherung. Es ist nicht dauerhaft vermittelbar, dass die Pflegeversicherung immer stärker mit Aufgaben belastet wird, die eigentlich nicht zu ihrem Kernauftrag gehören. Versicherungsfremde Leistungen – etwa die Anrechnung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige – müssen künftig konsequent aus Steuermitteln finanziert werden.
Die Pflegeversicherung muss sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die solidarische Absicherung pflegerischer Risiken. Wir müssen dabei auch klar sagen: Die finanziellen Herausforderungen werden nicht kleiner, wenn wir nichts tun. Im Gegenteil – die Defizite wachsen weiter, wenn wir notwendige Entscheidungen weiter aufschieben.“


