Plaue/Erfurt: Mann kassiert drei Anzeigen nach Bahnfahrt ohne Ticket

Bild von Michael Knoll auf Pixabay
Anzeige

Plaue/Erfurt (ots/red.)

Ein 36-jähriger Mann hat sich am Mittwochnachmittag gleich mehrere Verstöße geleistet und dafür drei Anzeigen erhalten.

Nach Angaben der Bundespolizei überquerte der Deutsche im Bahnhof Plaue unerlaubt die Gleise, um noch eine abfahrbereite Regionalbahn in Richtung Erfurt zu erreichen.

Wie sich später herausstellte, besaß der Mann für die Fahrt keinen gültigen Fahrschein. Bei der anschließenden Ticketkontrolle soll er zudem das Zugpersonal mit ehrverletzenden Äußerungen beleidigt haben.

Die Bundespolizei wurde über den Vorfall informiert. Für den 36-Jährigen endete die Fahrt schließlich am Hauptbahnhof Erfurt.

Gegen ihn wurden Anzeigen wegen:

  • unerlaubten und gefährlichen Gleisübertritts,
  • Erschleichens von Leistungen (Fahren ohne Fahrschein),
  • sowie Beleidigung

eingeleitet.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Betreten und Überqueren von Gleisanlagen lebensgefährlich ist.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Berichte der Bundespolizei Erfurt finden Sie auf Gotha-Aktuell – Bundespolizei Erfurt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.