E.ON muss nach Vergleich mit Verbraucherzentrale zahlen: Entschädigung bei verspäteten Strom-Schlussrechnungen

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Seit Jahren beklagen Verbraucher verspätete Schlussrechnungen nach einem Anbieterwechsel bei E.ON Energie Deutschland. Nun schafft ein Vergleich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstmals klare Regeln – und eröffnet Betroffenen konkrete Ansprüche auf Entschädigung.

Klare Fristen und feste Entschädigungen

Kern des Vergleichs: E.ON verpflichtet sich zu verbindlichen Fristen bei der Abrechnung und zu pauschalen Ausgleichszahlungen bei Verzögerungen.

  • Schlussrechnung muss innerhalb von 6 Wochen vorliegen
  • Verzögerung → 15 Euro Entschädigung
  • Bei Guthaben über 500 Euro → 30 Euro Entschädigung

Zusätzlich gilt: Nach Eingang einer vollständigen Anfrage über das offizielle Kontaktformular soll E.ON

  • innerhalb von 14 Tagen die Schlussrechnung erstellen
  • Guthaben innerhalb weiterer 14 Tage auszahlen

Abweichungen sind nur in eng definierten Ausnahmefällen zulässig.

Aktiv werden ist Pflicht

Entscheidend: Betroffene erhalten die Entschädigung nicht automatisch. Sie müssen ihre Ansprüche selbst geltend machen – über ein Online-Formular auf der E.ON-Website.

Das betrifft sowohl aktuelle als auch frühere Kunden.

Rückwirkende Ansprüche seit März 2024

Auch für bereits abgeschlossene Verträge können Verbraucher Geld erhalten. Maßgeblich sind folgende Kriterien:

15 Euro Entschädigung:

  • Vertragsende zwischen 20. März 2024 und 30. April 2026
  • Wartezeit auf Schlussrechnung über 6 Wochen
  • Nachzahlung oder Guthaben bis maximal 500 Euro
  • Beschwerde oder Beratung bei der Verbraucherzentrale bis spätestens 30. April 2026

30 Euro Entschädigung:

  • Gleicher Zeitraum
  • Guthaben über 500 Euro

Weitere 30 Euro zusätzlich:

  • Wenn eine kostenpflichtige Beratung bei der Verbraucherzentrale nachgewiesen wird

Hintergrund: Gerichtlicher Druck und anhaltende Beschwerden

Der Vergleich ist Ergebnis eines längeren juristischen Konflikts. Der vzbv war bereits erfolgreich gegen E.ON vorgegangen. Das Landgericht München bestätigte die Pflicht zur fristgerechten Abrechnung, das Urteil wurde im März 2024 rechtskräftig.

Trotzdem rissen die Beschwerden nicht ab. Verbraucher warteten weiterhin deutlich länger als gesetzlich vorgesehen auf ihre Abrechnungen – teilweise über Monate. Erst ein erneutes Verfahren und anschließende außergerichtliche Verhandlungen führten nun zum Vergleich.

Vergleichscheck soll Orientierung geben

Zur Einordnung der eigenen Ansprüche stellt die Verbraucherzentrale einen digitalen Vergleichscheck bereit. Damit lässt sich schnell prüfen, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung möglich ist.

Einordnung

Der Vergleich ist ein klassisches Beispiel für kollektiven Verbraucherschutz mit spürbarer Wirkung:

  • Rechtliche Klarstellung: Die 6-Wochen-Frist wird faktisch durchgesetzt
  • Finanzieller Druck: Pauschale Entschädigungen erhöhen den Anreiz zur Einhaltung
  • Eigenverantwortung: Ohne Antrag kein Geld

Für betroffene Kunden ergibt sich daraus eine klare Handlungsanweisung: Anspruch prüfen, Antrag stellen, Fristen beachten.

Hier geht’s zur Verbraucherzentrale Bundesverband.

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