Erfurt Hauptbahnhof: Mann begibt sich für Pfand in Lebensgefahr

Symbolbild der Bundespolizei; Gefahrenbereiche sind meist ausgewiesen
Anzeige

Erfurt, Erfurt Hauptbahnhof (ots/red.)

Ein 39-jähriger Mann hat sich am Mittwoch im Erfurter Hauptbahnhof in eine lebensgefährliche Situation gebracht.

Wie die Bundespolizei mitteilt, kletterte der Mann über die Bahnsteigbegrenzung und begab sich in den Gleisbereich – offenbar, um Pfandgegenstände zu sammeln. Zeitgleich fuhr ein ICE am Bahnsteig ein. Der Zug konnte ohne Notbremsung zum regulären Halt kommen.

Die eingesetzte Streife forderte den Mann umgehend auf, den Gefahrenbereich zu verlassen.

Uneinsichtig trotz lebensgefährlicher Situation

Nach Angaben der Polizei zeigte sich der Mann uneinsichtig und gab an, lediglich Pfand sammeln zu wollen. Da er die Gefahrensituation nicht erkannte, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unbefugten Betretens der Bahnanlagen eingeleitet.

Das fällige Verwarngeld beträgt 35 Euro.

Bundespolizei warnt vor Gefahren

Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Betreten von Gleisanlagen zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Bahnverkehr gehört.

  • Züge haben lange Bremswege
  • sie können nicht ausweichen
  • durchfahrende Züge erzeugen starke Sogwirkungen

Nicht alle Züge halten im Hauptbahnhof, sondern passieren ihn mit hoher Geschwindigkeit.

Beschilderungen, Markierungen und bauliche Begrenzungen kennzeichnen Gefahrenbereiche deutlich. Diese sollten unbedingt beachtet werden.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Berichte der Bundespolizei Erfurt finden Sie auf Gotha-Aktuell – Bundespolizei Erfurt.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.