Geflügelpest-Entwarnung im Landkreis Gotha: Stallpflicht ab 3. April aufgehoben

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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird aufgehoben

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha vom 24. Februar 2026 wird mit Wirkung vom 3. April 2026 aufgehoben. Das heißt: Für Geflügelbestände in den Ortsteilen Wandersleben, Mühlberg, Günthersleben-Wechmar, Seebergen, Großrettbach und Cobstädt der Gemeinde Drei Gleichen, in der Gemeinde Schwabhausen sowie im Ortsteil Apfelstädt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt im Landkreis Gotha gilt keine Stallpflicht mehr. Auch Ausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vogelarten sind im Landkreis Gotha wieder erlaubt.

Die Aufstallungspflicht für Geflügelbestände in der genannten Region wurde ursprünglich verordnet, weil mit Geflügelpest infizierte Wildvögel gefunden worden waren. Da seit dem 2. März 2026 keine weiteren Fälle von Geflügelpest in Thüringen aufgekommen sind, gibt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Entwarnung. Die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung wird deshalb im Amtsblatt vom 2. April 2026 bekanntgemacht.

Gleichwohl ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Geflügelhalter:innen weiterhin dazu auf, Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen, um ihre Tiere zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Hygienemaßnahmen wie das Desinfizieren von Händen und Schuhen vor dem Betreten von Ställen und die regelmäßige Reinigung von Gerätschaften, Einrichtungen und Gegenständen, die im Stall eingesetzt werden. Darüber hinaus sollten Futter- und Wasserquellen der Tiere für Wildvögel unzugänglich gemacht werden. Außerdem sollten alle Geflügelhalter:innen ihre Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden und bei auffälligem Verhalten, plötzlicher Gewichtszunahme oder dem Rückgang von Legeleistungen der Tiere einen/eine Tierärzt:in aufsuchen.

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