Illegales Autorennen in Gotha – Polizei sucht Zeugen

Foto: Mit KI erstellt
Anzeige

Gotha (ots/red.)

Nach Angaben der Polizei kam es gestern gegen 23:40 Uhr in der Gartenstraße zu einem mutmaßlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennen.

Wie die Polizei mitteilt, standen eine 29-jährige BMW-Fahrerin und eine 21-jährige VW-Fahrerin zunächst an einer Ampel. Nach dem Umschalten auf Grün beschleunigten beide Fahrzeuge stark und überschritten dabei deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Beide Fahrerinnen sollen anschließend mit hoher Geschwindigkeit nebeneinander gefahren sein, ohne sich gegenseitig zu überholen. Im weiteren Verlauf setzten sie ihre Fahrten in unterschiedliche Richtungen fort.

Beamte, die zeitgleich eine stationäre Verkehrskontrolle durchführten, beobachteten den Vorfall und konnten die beiden Fahrerinnen kurz darauf anhalten.

Gegen beide Frauen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.

Die Polizei Gotha bittet um Hinweise. Mögliche Geschädigte oder Zeugen, die Angaben zum Fahrverhalten machen können, werden gebeten, sich unter 03621 / 781124 zu melden. Bitte geben Sie dabei die Bezugsnummer 0068028/2026 an.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.