Bildungsminister Tischner gibt Startschuss für die Verfassungsviertelstunde – 22 Pilotschulen in Thüringen erproben neues Format der demokratischen Bildung

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Bildungsminister Christian Tischner hat heute an der Staatlichen Regelschule „Robert Bosch“ in Arnstadt die thüringenweit erste Verfassungsviertelstunde gehalten. Vor Schülerinnen und Schülern der Klasse 8a diskutierte der Minister, selbst Lehrer für Geschichte und Sozialkunde, die Frage „Viral um jeden Preis? Braucht es Grenzen für Social Media?“. Schulleiter Dr. Björn Nießen empfing den Minister und die Medienvertreter an der Schule. 

„Die Verfassung gehört nicht nur ins Gesetzbuch, sondern in den Alltag junger Menschen. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut – aber sie endet dort, wo die Würde eines anderen Menschen verletzt wird. Wenn Hasskommentare einen Mitschüler treffen, ein Deep-Fake-Video die Runde macht oder jemand ohne Zustimmung gefilmt wird, stehen durch die Verfassung garantierte Grundrechte auf dem Spiel. Junge Menschen müssen verstehen, dass Anstand und Respekt keine Nebensache sind, sondern der Kern dessen, was unsere Verfassung schützt. Genau für solche Fragen schaffen wir mit der Verfassungsviertelstunde den Raum“, sagte Tischner.

Ausgangspunkt der Diskussion waren Phänomene aus dem digitalen Alltag der Jugendlichen. Die Schülerinnen und Schüler setzten sich unter anderem mit Mobbing in Klassenchats und der Frage auseinander, ob die Nutzung sozialer Medien unterhalb bestimmter Altersgrenzen stärker eingeschränkt werden sollte. Dabei wurde deutlich, wie eng alltägliche digitale Erfahrungen mit den von der Verfassung garantierten Grundrechten – von der Meinungsfreiheit bis zur Menschenwürde – verknüpft sind. Im Anschluss nutzten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, dem Minister ihre Fragen zu stellen – von seinem Weg vom Lehrerberuf in die Politik über den Tagesablauf eines Ministers bis hin zu aktuellen politischen Themen wie der Wiedereinführung der Wehrpflicht.

Die Arnstädter Regelschule ist eine von insgesamt 22 Pilotschulen, an denen die Verfassungsviertelstunde in diesem Halbjahr erprobt wird. Die Pilotphase wird in der Sekundarstufe I mit Schwerpunkt auf den Klassenstufen 7 und 8 durchgeführt. Beteiligt sind Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie Gymnasien in allen fünf Schulamtsbereichen. Die teilnehmenden Schulen hatten ihr Interesse freiwillig bekundet. Lehrkräfte aller Fächer können das Format in ihrem regulären Unterricht umsetzen – der zeitliche Umfang beträgt 15 Minuten pro Woche, eine zusätzliche Stundenzuweisung oder Leistungsbewertung erfolgt nicht. Unterrichtsmaterialien werden über die Schulcloud bereitgestellt, das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien begleitet die Erprobung mit Fortbildungsangeboten und Netzwerktreffen.

Inhaltlich orientiert sich die Verfassungsviertelstunde an Grundrechten, demokratischen Prinzipien und aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen. Rechtlicher Rahmen sind der Beutelsbacher Konsens, das Ausgewogenheitsgebot nach § 34 Abs. 2 Satz 4 ThürSchulG sowie das parteipolitische Neutralitätsgebot. Neutralität bedeutet dabei keine Wertneutralität: Lehrkräfte handeln auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die Ergebnisse der Pilotierung bilden die Grundlage für eine geplante landesweite Einführung. Die Ausweitung soll gestaffelt erfolgen und im kommenden Schuljahr beginnen. Die Entwicklung der Verfassungsviertelstunde ist ein Vorhaben aus dem Regierungsvertrag.

Die teilnehmenden Pilotschulen sind:

Mittelthüringen 

–    Staatliche Regelschule Klosterberg Bad Berka

–    Staatliches Gymnasium „Hannah Arendt“ Erfurt

–    Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Otto Lilienthal“ Erfurt

–    Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule 11 Erfurt

–    Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Carl Zeiss“ Weimar

Nordthüringen

–    Staatliche Regelschule „Löwentor“ Bleicherode

–    Staatliche Regelschule Küllstedt

–    Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule Mühlhausen – „Petrischule“

–    Staatliches Gymnasium „St.-Josef-Gymnasium“ Dingelstädt

Ostthüringen

–    Staatliche Regelschule Remptendorf

–    Staatliches Gymnasium „Friedrichgymnasium“ Altenburg

–    Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Kulturanum“ Jena

–    Staatliches Gymnasium „J. H. Pestalozzi“ Stadtroda

Westthüringen

–    Staatliche Regelschule „Robert Bosch“ Arnstadt

–    Staatliche Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Eisenach

–    Staatliches Gymnasium „Am Lindenberg“ Ilmenau

–    Staatliche kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“ Gotha

Südthüringen

–    Staatliche Regelschule „Joliot Curie“ Hildburghausen

–    Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Sibylle Abel“ Sonneberg

–    Staatliches Gymnasium „Rennsteig-Gymnasium“ Neuhaus

–    Staatliches Gymnasium „Philipp-Melanchton-Gymnasium“ Schmalkalden

–    Staatliches Gymnasium „Henfling-Gymnasium“ Meiningen

Weitere Informationen unter:
https://bildung.thueringen.de/bildung/politische-bildung/verfassungsviertelstunde 

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