Aviäre Influenza – Neuer Geflügelpestausbruch im Kyffhäuserkreis festgestellt
Im Kyffhäuserkreis ist in einem Putenbestand mit ca. 10.500 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Landkreis hat alle vorgesehenen Maßnahmen angeordnet.
In den Betrieb waren zuvor erhöhte Tierverluste aufgetreten. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises hat daraufhin eine Betriebssperre angeordnet und amtliche Proben entnommen, die am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht wurden.
Durch das TLV wurde das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 am 17.02.2026 nachgewiesen. Die Ergebnisse wurden mit Untersuchungen durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut am 18.02.2026 bestätigt. Es erfolgte die Differenzierung auf ein HPAI-Virus vom Subtyp H5N1.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt werden alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören u. a. eine tierschutzgerechte Tötung der Puten des betroffenen Bestandes unter amtlicher Aufsicht und die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie die Einrichtung einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Neben dem Kyffhäuserkreis ist auch der Landkreis Sömmerda von der Schutz- und Überwachungszone betroffen. Die genauen Grenzen sowie die in den Sperrzonen geltenden Maßnahmen werden durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der beiden betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin, damit weitere Fälle von Geflügelpest verhindert werden.
Hintergrund:
Seit September 2025 sind in Deutschland und auch Thüringen verstärkt Geflügelpestnachweise durch das HPAI-Virus vom Subtyp H5N1 zu verzeichnen. Aktuelle Fälle bei Wildvögeln in Thüringen zeigen, dass das Virus sich noch in der Umwelt befindet. So wurden seit dem 01.01.2026 bei 21 Wildvögeln in den Landkreisen Altenburger Land, Gotha, Sömmerda, im Saale-Orla-Kreis und dem Unstrut-Hainich-Kreis sowie in den Städten Gera und Erfurt das H5N1-Virus nachgewiesen. Ebenso erfolgten seit Beginn des Jahres 2026 in 23 Betrieben mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln der Nachweise von Geflügelpest in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Thüringen wurde HPAI vom Subtyp H5N1 zuletzt am 31.10.2025 in einem Geflügelbestand im Landkreis Nordhausen festgestellt.
Diese Fälle zeigen, wie bedeutsam die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmenmaßnahmen für den Schutz der eigenen Geflügelhaltung ist.
Bürgerinnen und Bürger sind außerdem aufgerufen, Funde insbesondere von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln oder Kranichen dem jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.
Im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird zudem auf eine davon unabhängige Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hingewiesen. Bisher nicht gemeldetes Geflügel oder gehaltene Vögel müssen beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.
Weitere Informationen sind bei den zuständigen Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort) und auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden (https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest).



