Gotha: Räumung Urnenreihengrabstätten Hauptfriedhof
Folgende Grabstätten werden nach Ablauf der Ruhezeiten ab 1. Juni 2026 beräumt:
- Urnenreihengrabstätten im Teil I Feld 4 Nr. 47-86 Hauptfriedhof Gotha
Nutzungsberechtige haben bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit ihr Eigentum (Grabvasen, Kerzen, Pflanzen) selbstständig zu sichern. Bezüglich einer gewünschten Abholung von Grabsteinen ist die vorherige Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung notwendig.
Das selbständige Entfernen von Grabsteinen und Einfassungen ist nicht zulässig. Für die Abholung von Stein / Einfassung ist ein Steinmetz oder eine Fachfirma zu beauftragen.
Räumung Urnenreihengrabstätten Friedhof Boilstädt
Folgende Grabstätten werden nach Ablauf der Ruhezeiten ab 1. Juni 2026 beräumt:
- Urnenreihengrabstätten im Feld 2 Nr. 8n-16 Friedhof Boilstädt
Nutzungsberechtige haben bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit ihr Eigentum (Grabvasen, Kerzen, Pflanzen) selbstständig zu sichern. Bezüglich einer gewünschten Abholung von Grabsteinen ist die vorherige Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung notwendig.
Das selbständige Entfernen von Grabsteinen und Einfassungen ist nicht zulässig. Für die Abholung von Stein / Einfassung ist ein Steinmetz oder eine Fachfirma zu beauftragen.
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