Thüringen startet Pilotierung der Verfassungsviertelstunde

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Minister Tischner: „Wir stärken die demokratische Bildung im schulischen Alltag“

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres startet in Thüringen die Pilotphase der sogenannten Verfassungsviertelstunde. Insgesamt 22 Schulen aus dem Freistaat beteiligen sich an der Erprobung. Die teilnehmenden Schulen hatten ihr Interesse in den Schulamtsbereichen freiwillig bekundet.

Die Pilotphase wird in der Sekundarstufe I, mit einem Schwerpunkt auf den Klassenstufen 7 und 8, durchgeführt. Beteiligt sind Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie Gymnasien. Ziel ist es, die Verfassungsviertelstunde unter realen schulischen Bedingungen zu erproben und Erfahrungen für eine spätere landesweite Einführung zu sammeln.

Inhaltlich orientiert sich die Verfassungsviertelstunde an Grundrechten, demokratischen Prinzipien und aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen. Die Umsetzung ist bewusst handlungs- und lebensweltorientiert geplant. Diskussion, Austausch sowie gemeinsame Reflexion aktueller Bezüge stehen im Mittelpunkt. Lehrkräfte aller Fächer können die Verfassungsviertelstunde im Rahmen ihres regulären Unterrichts umsetzen. Der zeitliche Umfang beträgt 15 Minuten pro Woche. Eine zusätzliche Stundenzuweisung erfolgt nicht, ebenso findet keine Leistungsbewertung statt. Die Ausgestaltung soll ausdrücklich niedrigschwellig erfolgen, um eine flexible und praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen. Unterrichtsmaterialien werden über die Schulcloud bereitgestellt, das Lehrerfortbildungsinstitut begleitet zusätzlich mit Sprechstunden und Netzwerktreffen, auch Kooperationen mit außerschulischen Partnern wie Hochschulen, dem Parlament und Gerichten sind möglich und geplant. Es wird keine Lehrplanvorgaben geben, entscheidend sind Kontroversität, Aktualität, Lebensweltbezug unter Einhaltung der rechtlichen Leitplanken. Diese sind:

·         der Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Schülerorientierung),

·         das Ausgewogenheitsgebot nach § 34 Abs. 2 Satz 4 ThürSchulG und

·         das parteipolitische Neutralitätsgebot (keine politische Werbung in Schule).

Wichtig ist zugleich: Neutralität bedeutet keine Wertneutralität. Lehrkräfte handeln auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und benennen menschenverachtende und demokratiefeindliche Positionen als solche. Die Verfassungsviertelstunde ist diskussions- und reflexionsorientiert, arbeitet mit partizipativen Methoden und ist fachunabhängig umsetzbar.

Bildungsminister Christian Tischner erklärt: „Die Verfassung gehört nicht nur ins Gesetzbuch, sondern in den Alltag junger Menschen. Genau dort stärken wir politische Bildung und demokratische Werte.“ Das Konzept werde begleitet durch Fortbildung, Materialien und Evaluation, stärke nachhaltig demokratische Urteilsfähigkeit, Dialogkompetenz und Verfassungsklarheit. Es sei rechtlich klar gefasst, didaktisch professionell und funktioniere ohne zusätzliche Stundenzuweisung, betonte der Minister. „Die Verfassung verstehen bedeutet Demokratie leben. Die Verfassungsviertelstunde verbindet aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen mit der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler. Demokratie lebt nicht von Paragrafen allein – sie lebt von Überzeugungen.“

Erik Sczygiol, Vorsitzender der LSV Thüringen, ergänzt: „Wir als Landesschüler*innenvertretung Thüringen befürworten die Einführung einer Verfassungsunterrichtsstunde. Gerade in Zeiten, in denen unsere Werte unter Druck stehen und grundlegende demokratische Prinzipien zunehmend infrage gestellt werden, ist eine solche Unterrichtseinheit ein enormer Gewinn für die politische Bildung junger Menschen.“

Ziel der Pilotphase ist es, die Verfassungsviertelstunde im schulischen Alltag zu erproben und Erkenntnisse zur inhaltlichen, didaktischen und organisatorischen Umsetzung zu gewinnen. Die Ergebnisse der Pilotierung bilden die Grundlage für die geplante landesweite Einführung der Verfassungsviertelstunde in Thüringen. Die Einführung soll gestaffelt erfolgen und im kommenden Schuljahr zunächst ausgeweitet werden.

Die teilnehmenden Schulen sind:

Mittelthüringen

§  Staatliche Regelschule Klosterberg Bad Berka

§  Staatliches Gymnasium „Hannah Arendt“ Erfurt

§  Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Otto Lilienthal“ Erfurt

§  Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule 11 Erfurt

§  Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Carl Zeiss“ Weimar

Nordthüringen

§  Staatliche Regelschule „Löwentor“ Bleicherode

§  Staatliche Regelschule Küllstedt

§  Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule Mühlhausen – „Petrischule“

§  Staatliches Gymnasium „St.-Josef-Gymnasium“ Dingelstädt

Ostthüringen   

§  Staatliche Regelschule Remptendorf

§  Staatliches Gymnasium „Friedrichgymnasium“ Altenburg

§  Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Kulturanum“ Jena

§  Staatliches Gymnasium „J. H. Pestalozzi“ Stadtroda

Westthüringen            

§  Staatliche Regelschule „Robert Bosch“ Arnstadt

§  Staatliche Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Eisenach

§  Staatliches Gymnasium „Am Lindenberg“ Ilmenau

§  Staatliche kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“ Gotha

Südthüringen  

§  Staatliche Regelschule „Joliot Curie“ Hildburghausen

§  Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Sibylle Abel“ Sonneberg

§  Staatliches Gymnasium „Rennsteig-Gymnasium“ Neuhaus

§  Staatliches Gymnasium „Philipp-Melanchton-Gymnasium“ Schmalkalden

§  Staatliches Gymnasium „Henfling-Gymnasium“ Meiningen

Weitere Informationen unter:
https://bildung.thueringen.de/bildung/politische-bildung/verfassungsviertelstunde  

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