Landkreis Gotha: Impfpflicht für Hühner und Truthühner

Bild von Ralph auf Pixabay

Die Newcastle-Krankheit (ND) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die normalerweise in der EU nicht auftritt und für die unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, sobald sie nachgewiesen wird.
In Deutschland besteht daher für Hühner- oder Truthuhnbestände nach § 7 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung ein Impfgebot. Dieses ist unabhängig von der gehaltenen Tierzahl. Die Impfung muss, basierend auf den Angaben des Impfstoffherstellers wiederholt werden, so dass zu jeder Zeit „im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist“. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Als gesetzliche Grundlage zur Vorbeugung und Bekämpfung der ND bleibt die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005 erhalten, da im Gegensatz zu der Geflügelpest keine neuen Rechtsvorschriften gemacht wurden.

Es bestehen weitere Pflichten, denen Sie als Geflügelhalter:innen nachkommen müssen. Die wichtigsten sind für Sie auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses kann unter www.landkreis gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf-Dateien/dokumente/veterinaer/Pflichten_Gefluegelhalter2021.pdf eingesehen und heruntergeladen werden.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Gotha unter der Telefonnummer 03621 214 901 oder der E-Mail-Adresse veterinaer@kreis-gth.de zur Verfügung.

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