Gräfentonna: Fußgängerin nach Verkehrsunfall in der Erfurter Straße verstorben

Bildnachweis: iStock.com/ huettenhoelscher

Gräfentonna (Landkreis Gotha) (ots/red.)

Wie die Polizei mitteilt, kam es am gestrigen Abend zu einem folgenschweren Verkehrsunfall in der Erfurter Straße in Gräfentonna. Gegen 18.20 Uhr wurde eine 87-jährige Frau beim Überqueren der Straße von einem Pkw Renault erfasst, der in Richtung Erfurt unterwegs war.

Die Fußgängerin erlitt dabei lebensbedrohliche Verletzungen und wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Dort verstarb sie kurze Zeit später an den Folgen ihrer schweren Verletzungen.

Die 47-jährige Fahrerin des Renault erlitt einen Schock und wurde seelsorgerisch betreut. Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr waren im Einsatz.

Die Polizei Gotha hat unter Einbindung eines Gutachters sowie der Staatsanwaltschaft Erfurt die Ermittlungen zur Unfallursache und zum genauen Unfallhergang aufgenommen.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und der Polizei bislang noch nicht bekannt sind, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 03621 / 781124 unter Angabe der Bezugsnummer 0006489/2026 zu melden.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.