Serieneinbrüche in Gartenanlage in Arnstadt – Tatverdächtiger gestellt

Bildnachweis: iStock.com/ Rawf8

Arnstadt (ots/red.)

Wie die Polizei berichtet, wurde am zweiten Weihnachtsfeiertag gegen 17:00 Uhr ein 29-jähriger, polizeibekannter Mann aus Arnstadt in der Kleingartenanlage „Am Riesenlöffel“ von aufmerksamen Gartenbesitzern überrascht, als er sich an mehreren Gartenlauben zu schaffen machte. Die alarmierten Polizeikräfte konnten den Mann kurz darauf in der Gartenanlage festnehmen.

Nach bisherigen Ermittlungen steht der 29-Jährige im Verdacht, in insgesamt 11 Gärten eingebrochen zu sein. Ziel der Taten sollen vor allem alkoholische Getränke gewesen sein, die er nach derzeitigen Erkenntnissen teilweise vor Ort konsumierte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Weiteres Beutegut konnte bei dem Mann nicht festgestellt werden.

Nach umfangreicher Tatortarbeit sowie der Befragung der betroffenen Gartenbesitzer wurde der Tatverdächtige am Folgetag wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern an. Ob der Mann auch für weitere Einbrüche in umliegenden Gartensiedlungen verantwortlich ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.