Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe wird fortgesetzt

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Sozialministerin Schenk: „Wir wollen eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung finden.“

Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Dank der Hilfe ihrer Familien ist dies auch in vielen Fällen möglich. Oft kommen die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen aber schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und benötigen Unterstützung. Dafür wurden im Frühjahr 2023 über eine Landesverordnung die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe und der Unterstützungsangebote im Alltag ausgebaut.

Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Diesen Entlastungsbetrag können sie unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Nachbarn, Freunde und Bekannte oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einsetzen. Dazu zählen beispielsweise Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfeleistungen, die Begleitung zum Arzt oder bei Spaziergängen, Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten oder auch Hilfe beim Vorlesen und Ausfüllen von Formularen. 

Voraussetzung ist, dass die helfende Person sich vorab bei ihrer Pflegekasse für die Nachbarschaftshilfe registrieren lässt und einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert hat. Da die Schulungen in der Vergangenheit noch nicht ausreichend zur Verfügung standen, wurde eine Übergangslösung für eine Registrierung ohne einen solchen Kurs bis zum 31. Dezember 2025 geschaffen. Diese Übergangsregelung wird nun bis auf Weiteres verlängert. Das heißt, ein qualifizierender Kurs ist vorerst nicht zwingend notwendig, um sich als Nachbarschaftshelfer oder -helferin registrieren zu lassen

Dazu Ministerin Katharina Schenk: „Unser Ziel ist es, Menschen in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen, auch wenn sie einen gewissen Hilfebedarf im Alltag haben. Dabei geht es vor allem um praktische Tätigkeiten. Aktuell wird die zugrundeliegende Verordnung novelliert, um die Nachbarschaftshilfe noch niedrigschwelliger zu gestalten. Das ist ein umfangreicher und längerer Prozess. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben wir gemeinsam mit den Pflegekassen entschieden, die Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung unbefristet zu verlängern. Das gibt uns Zeit, mit allen Beteiligten eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, die für die Zukunft Bestand hat.“ 

Robert Schöning, Leiter der Landesvertretung Thüringen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) e.V.: „Wir danken allen, die sich ehrenamtlich um ihre Mitmenschen kümmern. Und appellieren gleichzeitig: Nutzen Sie das Kursangebot, auch wenn es nicht verpflichtend ist. Die Schulung vermittelt fachliches und praktisches Knowhow rund um die Pflege oder um im Notfall richtig zu handeln. Das Kursangebot gibt es auch online, sodass die Teilnehmer den Kurs jederzeit und von überall belegen können. Die zuständige Pflegekasse hilft Ihnen bei Fragen jederzeit gern weiter.“

In Thüringen sind aktuell rund 3.000 Nachbarschaftshelferinnen und -helfer erfasst. Alle bisher registrierten Personen können weiterhin ihr Angebot zur Unterstützung erbringen und wie bisher mit der jeweils zuständigen Pflegekasse abrechnen. Auch Registrierungen mit bereits abgelaufener Befristung gelten weiter fort. 

Alle Informationen dazu finden Sie bei Ihrer Pflegekasse sowie auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums unter: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/unterstuetzung-pflegebeduerftiger-im-alltag 

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