Koalitionsausschuss einigt sich auf Mobilitätsförderung, schnellere Bauverfahren, längere Kurzarbeit und weitere Schritte in der Rentenreform

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Berlin – Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss mehrere weitreichende Beschlüsse gefasst. Sie reichen von sozialer und klimafreundlicher Mobilität über eine umfassende Reform des Baugesetzbuchs bis hin zu einer wichtigen Weichenstellung für die gesetzliche Rente. Auch das Kurzarbeitergeld soll verlängert werden, um Unternehmen und Beschäftigte in unsicheren Zeiten zu entlasten.

Gezielte Förderung für klimafreundliche Mobilität

Um den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge gerade für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen attraktiver zu machen, stellt die Bundesregierung 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Gefördert werden Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro pro Kind.

Die Förderung umfasst:

  • 3.000 Euro Basisförderung,
  • 500 Euro pro Kind (bis max. 1.000 Euro),
  • 1.000 Euro Zusatzbonus für Haushalte unter 3.000 Euro netto monatlich.

Unterstützt werden Kauf oder Leasing neuer Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge. Das Programm soll 2026 starten, sobald die Europäische Kommission beihilferechtlich zustimmt. Parallel wird an EU-weit kompatiblen Local-Content-Regeln gearbeitet, um die europäische Wertschöpfung zu stärken.

Umfassende BauGB-Novelle soll Wohnungsbau deutlich beschleunigen

Der Wohnungsbau steht seit Jahren unter Druck. Nach dem bereits eingeführten Bau-Turbo folgt nun die große Reform des Baugesetzbuches. Ziel ist es, Bauverfahren einfacher, schneller und digitaler zu machen.

Zentrale Punkte:

  • Vorrang für Wohnungsbau in angespannten Märkten
  • „Digital only“ bei Bauleitplanverfahren
  • Einstufige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Einheitliche Fristen für Behörden
  • Stichtagsprinzip bei Umweltgutachten
  • Erweiterte vereinfachte Verfahren für Bebauungspläne

Kommunen sollen zudem stärker gegen Schrottimmobilien vorgehen können. Die Regierung will außerdem TA Lärm und TA Luft modernisieren, den Hitzeschutz verbessern sowie Maßnahmen gegen Starkregen- und Hochwasserschäden ausbauen. Ein Gesetzentwurf wird kurzfristig vorgelegt.

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Um Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stabilisieren, will die Bundesregierung am 10. Dezember 2025 die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate beschließen – gültig bis Ende 2026. Damit sollen Arbeitsplätze gesichert und Entlassungen verhindert werden.


Weiterer Schwerpunkt: Rentenpaket und neue Rentenkommission

Mit einem umfangreichen Begleittext bereitet die Bundesregierung zudem die nächste große Reform der Alterssicherung vor. Das Rentenpaket umfasst sechs Bausteine: Haltelinie beim Rentenniveau, Vollendung der Mütterrente, Stärkung der Betriebsrente, Aktivrente, Frühstartrente und eine Modernisierung der privaten Altersvorsorge.

Der Bundestag stellt fest…

Die Koalition betont, dass die gesetzliche Rentenversicherung seit Jahrzehnten zu den Grundpfeilern des deutschen Sozialstaats gehört. Über 21 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der Rentenkasse – ein System, das immer wieder an neue Herausforderungen angepasst werden muss.

Mit der neuen Reform soll das Zusammenspiel aller drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – neu ausgerichtet werden. Eine neue Rentenkommission soll das Gesamtsystem analysieren und zukunftsfähige Vorschläge vorlegen. Sie soll bis Ende des 2. Quartals 2026 konkrete Reformempfehlungen ausarbeiten.

Aufgaben der Kommission

Der Auftrag ist breit angelegt. Unter anderem soll die Kommission:

Lebensstandardsicherung

  • Eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau entwickeln
  • Wege prüfen, wie kleine und mittlere Einkommen im Alter besser abgesichert werden können

Flexiblere Rentenübergänge

  • Lange Beitragszeiten stärker berücksichtigen
  • Modelle zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit prüfen
  • Zu- und Abschläge neu austarieren
  • Altersgrenzen für langjährig Versicherte anpassen

Rentenentwicklung

  • Rentenanpassung künftig an Löhne oder Inflationsparameter koppeln
  • Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 weiterentwickeln
  • Nachholfaktor wieder einführen
  • Grundrente zu einer armutsfesten Mindestrente weiterentwickeln

Private Altersvorsorge

  • Kapitalmarktchancen breiter nutzbar machen
  • Ein Standardprodukt mit geringen Kosten entwickeln
  • Wissens- und Zugangsbarrieren abbauen
  • Renditevergleiche verschiedener Modelle einfließen lassen

Betriebliche Altersvorsorge

  • Förderung für Geringverdiener ausweiten
  • Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen stärken
  • Durchführungswege vereinfachen und transparenter gestalten

Beiträge und Finanzierung

  • Stabile Beitragssätze für die nächsten zehn Jahre sichern
  • Weitere Einkunftsarten in die Bemessung einbeziehen
  • Mehr Personen in die Versicherung integrieren

Private Altersvorsorge wird zusätzlich gestärkt

Parallel dazu plant die Koalition eine umfassende Modernisierung der privaten Altersvorsorge. Im Dezember legt das Bundesfinanzministerium einen Reformvorschlag vor. Ein zentraler Baustein: Dividenden aus einem staatlichen Aktienpaket im Wert von 10 Milliarden Euro sollen künftig die private Vorsorge der jüngeren Generation unterstützen.

Die Details will der Koalitionsausschuss am 10. Dezember 2025 festlegen.

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