Landkreis Gotha – Mehrere Fahrten unter Drogeneinfluss festgestellt

Bildnachweis: iStock.com/ Md Saiful Islam Khan
Anzeige

Landkreis Gotha (ots/red).

Im Landkreis Gotha wurden mehrere Verkehrsteilnehmer kontrolliert, die mutmaßlich unter dem Einfluss berauschender Mittel unterwegs waren.

Gotha – Enckestraße:
Am gestrigen Nachmittag wurde ein 35-jähriger Renault-Fahrer kontrolliert. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamine/Methamphetamine.

Gotha – Juri-Gagarin-Straße:
Ein 17-Jähriger mit E-Roller fiel bei einer Verkehrskontrolle auf. Sein Test zeigte ein positives Ergebnis auf Cannabis.

Gotha – Reinhardsbrunner Straße:
Ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde ebenfalls kontrolliert. Auch hier reagierte der Drogenvortest positiv auf Cannabis.

Ohrdruf – Halbmondsweg:
Heute gegen 00:20 Uhr wurde ein 23-jähriger Renault-Fahrer gestoppt. Bei ihm reagierte ein Drogenvortest positiv auf Kokain.

Bei allen Betroffenen wurden Blutentnahmen angeordnet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.