Fördermittel für freie Wohlfahrtspflege ausgereicht
In diesen Tagen bekommen viele Träger der freien Wohlfahrtspflege Post vom Landratsamt: die Zuwendungsbescheide für ihre wichtige soziale Arbeit.
Der Landkreis Gotha gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) finanzielle Zuwendungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Zuwendungsempfänger sind insbesondere Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Träger, die ihren Sitz im Landkreis Gotha haben und Aufgaben im sozialen Bereich erfüllen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen.
Die Vergabe der Mittel der freien Wohlfahrtspflege erfolgt entsprechend der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Landkreises Gotha zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und basiert auf einem Kreistagsbeschluss. Im Haushaltsplan 2025 wurden erstmals 40.000 Euro zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege eingestellt, in den Jahren zuvor waren es jeweils 30.000 Euro.
Diese Entscheidung würdigt auch Sozialdezernent Adrian Weber: „Der Kreistag hat dankenswerterweise die Mittel für die Träger der freien Wohlfahrtspflege erstmals seit mehr als zehn Jahren erhöht, so dass deren inflationsbedingte Ausgabensteigerungen zumindest ein wenig kompensiert werden können und die jeweiligen Aufgaben abgesichert werden können.“
Dem Sozialamt lagen insgesamt zwölf Anträge auf Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Gotha vor, von denen letztlich elf bewilligt werden konnten.
Dabei konnten die Zuwendungen gegenüber dem Jahr 2024 für insgesamt sieben Fördermaßnahmen erhöht werden. Höhere Zuwendungen erhielten der Verein Prof. Herman A. Krüger e.V. für das Frauen- und Familienzentrum, der Verband der Behinderten e.V. für Personal- und Sachkosten, der Kirchenkreis Waltershausen-Ohrdruf für die Lebensmittelausgabe im Diakonischen Zentrum, das Pfarramt Ohrdruf für den Kirchenladen „MannaManna“, der DRK-Kreisverband Gotha für die Tafel in Gotha, SKM – Soziales Kaufhaus Gotha für das Sozialkaufhaus sowie die VdK-Geschäftsstelle zur Förderung der Verbandsarbeit.
1. Caritasregion Südthüringen – Caritas Gotha
Allgemeine Sozialberatung der Caritas Gotha (Betriebs- und Sachkosten) – 3.000,00 €
2. Diakoniewerk Gotha – LIORA-Begegnungsstätte
Unterstützung von Menschen in schwierigen, insbesondere finanziell prekären Lebenslagen (Betriebs- und Sachkosten) – 2.000,00 €
3. Diakoniewerk Gotha gGmbH – Jugendmigrationsdienst
Integrations-, Bildungs-, Sprach- und Freizeitmaßnahmen (Personal-, Sach- und Betriebskosten) – 1.500,00 €
4. DRK-Kreisverband Gotha e. V. – Tafel Gotha
Versorgung notleidender Bürger (Fahrzeug-, Reparatur-, Entsorgungs-, Sach- und Personalkosten) – 8.000,00 €
5. Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Ohrdruf – Kirchenladen „MannaManna“
Unterstützung der Lebensmittelausgabe (Personal-, Miet- und Nebenkosten, Fahrzeugkosten) – 2.300,00 €
6. Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Waltershausen-Ohrdruf – Diakonisches Zentrum „St. Elisabeth“
Lebensmittelausgabe (Personal-, Miet- und Nebenkosten, Fahrzeugkosten) – 2.300,00 €
7. SKM – Soziales Kaufhaus Gotha
Betrieb des Sozialkaufhauses (Betriebskosten) – 7.000,00 €
8. lebensart e. V. – Mehrgenerationenhaus Gotha
Mehrgenerationenhaus (Personalkosten) – 2.400,00 €
9. VdK-Kreisgeschäftsstelle Gotha – Kreisberatungsstelle
Förderung der Verbandsarbeit (Betriebs- und Sachkosten) – 2.500,00 €
10. Verband der Behinderten Kreisverband Gotha e. V.
Verband von und für Menschen mit Behinderungen (Personal- und Sachkosten) – 4.000,00 €
11. Verein Prof. Herman A. Krüger e.V. – Frauen- und Familienzentrum Neudietendorf
Beratung und Betreuung von Frauen und Familien (Personal- und Sachkosten) – 5.000,00 €