Stephan Brandner: Rückzug von Brosius-Gersdorf – ein kleiner Erfolg der Vernunft und der Vernünftigen

Foto: AfD

Die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat ihre Bewerbung nach der massiven öffentlichen Kritik zurückgezogen. Als Grund nannte sie, dass es insbesondere in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Widerstände gegen ihre Ernennung gegeben habe.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, nennt diesen Schritt längst überfällig und einen kleinen Sieg der Vernunft und der Vernünftigen, der aber die weiteren Probleme nicht löse. Denn außer Brosius-Gersdorf dürfe auch die weitere SPD-Kandidatin Kaufhold nicht Richterin am Bundesverfassungsgericht werden:

„Brosius-Gersdorf ist nun aufgrund des Drucks, der zuletzt auch durch Plagiatsvorwürfe immer stärker geworden war, von der Kandidatur für das Amt als Bundesverfassungsrichterin zurückgetreten. Dadurch hat nun aber nicht nur die Reputation dieser Professorin gelitten, sondern auch die des Bundesverfassungsgerichts. Wer nicht auf dem Boden der Verfassung steht und Werte vertritt, die nichts mit unserem Grundgesetz gemein haben, kann unmöglich Verfassungsrichter werden. Die Vernünftigen in diesem Land müssen sich nun verstärkt mit der Personalie Kaufhold befassen und auch hier klarmachen, dass sie vollkommen untragbar ist.

Das ganze System der Richterwahl krankt daran, dass die Altparteien sich das Bundesverfassungsgericht zur Beute gemacht haben. Es bedarf grundsätzlicher Reformen, die erforderlich sind, um dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung gerecht zu werden. Das sollte nun jeder verstanden haben.”

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.