Verbraucherzentrale fordert klare Regeln für faire Verbraucherkredite

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vzbv nimmt Stellung zum Gesetzentwurf des BMJV zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Jetzt kaufen, später bezahlen? „Buy now, pay later“-Kredite bieten eine verlockende Möglichkeit zum Shopping, auch wenn eigentlich das Geld für die Rückzahlung fehlt. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie enthält grundsätzlich gute Ansätze für einen besseren rechtlichen Schutz von Verbraucher:innen bei der Kreditaufnahme. Die Vorgaben sind jedoch an vielen Stellen uneindeutig, sodass langwierige Gerichtsverfahren statt effektiver Verbraucherschutz die Folge sein könnten. Das Gesetz muss an vielen Stellen verbraucherfreundlicher werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

„Überschuldung ist ein riesiges Problem, gerade für junge Menschen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Es ist gut, dass die neue Bundesjustizministerin zügig einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen.“ 

Der Entwurf sieht allerdings vor, einen Vertragsschluss künftig schon durch ein angeklicktes Kästchen zu ermöglichen. Selbst eine digitale Unterschrift soll dann nicht mehr erforderlich sein.

„Das kann impulsive Kreditentscheidungen befördern, die besonders beim Online-Shopping Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überfordern können“, sagt Pop. „Die Bundesregierung sollte den gesetzlichen Schutz vor Überschuldung ernst nehmen und übereilte Kreditentscheidungen verhindern.“

Viele kleine Kredite können zur Schuldenfalle werden

Die Zahl der Kleinkredite ist zuletzt stark angestiegen. Gerade „Buy now, pay later“-Angebote verleiten Verbraucher:innen zum schnellen Kauf auf Pump. Die Verbraucherzentrale beobachtet, dass viele kleine Konsumkredite das Risiko von Überschuldung erkennbar erhöhen.

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