Leinefelde: Diebe stehlen acht schwere Gleisbaumaschinen von Baustelle

Mit KI erstellt

(ots/red.)

In Leinefelde kam es am Wochenende zu einem besonders schweren Fall von Diebstahl: Unbekannte Täter entwendeten auf einer Baustelle nahe dem Bahnhof insgesamt acht professionelle Gleisbaumaschinen. Der Vorfall ereignete sich in der Straße „An der Schwellenbeize“ zwischen Samstagabend, 12. Juli, 17:00 Uhr, und Sonntagmorgen, 13. Juli, 07:30 Uhr.

Die gestohlenen Maschinen wiegen jeweils rund 90 Kilogramm und waren auf der Baustelle gegen Wegnahme gesichert. Ihr Einzelwert beträgt etwa 5.000 Euro – der Gesamtschaden beläuft sich somit auf rund 40.000 Euro. Spuren am Tatort deuten darauf hin, dass mehrere Täter im Einsatz waren und ein Fahrzeug zum Abtransport genutzt wurde.

Die Bundespolizei sicherte vor Ort Spuren und hat die Ermittlungen aufgenommen. Sie bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung: Wer hat in der Nacht verdächtige Fahrzeuge oder Personen in der Nähe der Baustelle oder am Bahnhof Leinefelde beobachtet?

Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Erfurt unter der Telefonnummer 0361/659830 oder per E-Mail an bpoli.erfurt@polizei.bund.de unter dem Aktenzeichen Vg / BP / 677624 / 2025 entgegen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.