Finanzielle Unterstützung für Thüringer Krankenhäuser

Bild von Ryan McGuire auf Pixabay

Richtlinie zur Gewährung von Krediten unterzeichnet

Gesundheitsministerin Katharina Schenk hat heute die Richtlinie für die Gewährung von Krediten durch die Thüringer Aufbaubank zugunsten von Krankenhäusern unterzeichnet. Gegenstand der Richtlinie ist die Vergabe von Darlehen an bedarfsnotwendige Krankenhäuser, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken und deren Bestand zu sichern. Die verzinslichen Darlehen werden zu 100 Prozent durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert. Für die Umsetzung der Richtlinie wird das Thüringer Finanzministerium der Thüringer Aufbaubank eine Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro erteilen.

Die Richtlinie tritt am 08.07.2025 in Kraft und ist bis 07.07.2028 befristet.

Hierzu Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Wenn Krankenhäuser ums Überleben kämpfen, betrifft das nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen – es geht vor allem um Menschen: um Patientinnen und Patienten, die auf eine wohnortnahe und verlässliche Versorgung angewiesen sind, und um die Beschäftigten, die Tag für Tag mit großem Engagement ihren Dienst leisten. Mit der heute unterzeichneten Richtlinie geben wir bedarfsnotwendigen Kliniken gezielt die Möglichkeit, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Damit sichern wir nicht nur bestehende Strukturen, sondern schaffen auch Zeit, bis die notwendigen strukturellen Reformen auf Bundesebene greifen. Unsere Verantwortung ist es, die medizinische Versorgung auch in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten – flächendeckend und verlässlich.“

Hierzu Finanzministerin Katja Wolf: „Unsere Krankenhäuser stehen unter enormem wirtschaftlichem Druck – und das nicht wegen eigener Versäumnisse, sondern weil das Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt. Mit der Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro schaffen wir die finanzielle Grundlage für schnelle und gezielte Hilfe. Die Darlehen sind ein wichtiger Baustein, um die Liquidität bedarfsnotwendiger Krankenhäuser kurzfristig zu sichern und deren medizinische Versorgung in den Regionen aufrechtzuerhalten. Der Freistaat steht in dieser schwierigen Übergangszeit fest an der Seite der Krankenhäuser und damit fest an der Seite der Menschen, die dort qualitativ hochwertige Behandlung erhoffen und erhalten, wie auch an der Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hervorragende Arbeit vor Ort leisten“.

Voraussetzungen und Konditionen für die Gewährung von Krediten

Der Höchstbetrag je Darlehen beträgt 10 Millionen Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Entscheidung über das Darlehen erfolgt durch einen Bewilligungsausschuss unter Vorsitz des Thüringer Gesundheitsministeriums. Weitere Vertreter sind die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in Thüringen Krankenhäuser betreiben sowie kommunale Krankenhäuser, die im Landeskrankenhausplan aufgeführt und bedarfsnotwendig sind. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Insolvenz oder diejenigen, die die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllen (mit Ausnahmen z. B. bei Insolvenzplanverfahren).

Die Mittel dürfen ausschließlich für Betriebsmittel für Thüringer Standorte verwendet werden.

Den vollständigen Text der Richtlinie ist auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.krankenhaus-von-morgen.de/

Hintergrund

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet ist sehr angespannt. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den letzten Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen, was sich nun in Liquiditätsengpässen widerspiegelt.

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