Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026
Mindestlohn steigt in zwei Stufen – Bundesarbeitsministerin kündigt schnelle Umsetzung an
Berlin. In ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro steigen und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro. Dies entspricht einer Anhebung um 8,42 Prozent im ersten Schritt und 5,04 Prozent im zweiten – insgesamt eine Steigerung von 13,88 Prozent.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) profitieren von dieser Entscheidung rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich der Niedriglohnsektor in Deutschland deutlich verkleinert – um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßt den gemeinsamen Vorschlag der Kommission ausdrücklich und hebt hervor, dass der Kompromiss Ergebnis „harter, aber konstruktiver Verhandlungen“ sei. Sie betont:
„Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich. Es zeigt: Die Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniert. Der Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie.“
Bas kündigte an, der Bundesregierung eine schnelle Umsetzung der neuen Regelung durch Rechtsverordnung vorzuschlagen. Damit wäre die Erhöhung zum 1. Januar 2026 rechtsverbindlich.
„Der Mindestlohn ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland“, so Bas.
📌 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Pressemitteilung vom 27.06.2025
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