Unwetter sorgt für 26 Feuerwehreinsätze im Landkreis Gotha – Drehleitern im Dauereinsatz

Bild von Sascha Guntermann auf Pixabay

Ein schweres Unwetter hat am Donnerstag, dem 27. Juni, im Landkreis Gotha für zahlreiche Feuerwehreinsätze gesorgt. Insgesamt 26-mal mussten die Kameradinnen und Kameraden ausrücken, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen freizuräumen und Sturmschäden zu sichern.

Besonders betroffen war der nördliche Teil des Landkreises, wo starke Windböen zahlreiche Bäume entwurzelten und teils Verkehrswege blockierten. 136 Einsatzkräfte der Feuerwehr waren gefordert – darunter auch die Drehleitern der Berufsfeuerwehr Gotha sowie der Freiwilligen Feuerwehren aus Waltershausen, Elxleben und Bad Tennstedt.

Die Einsätze konzentrierten sich auf folgende Orte:

  • B 176 zwischen Dachwig und Döllstädt
  • B 247 bei Westhausen
  • Ortsverbindung Friedrichroda – Ernstroda
  • OV Schnepfenthal – Reinhardsbrunnen
  • OV Burgtonna – Ballstädt
  • OV Bufleben – Warza
  • sowie in den Gemeinden: Sonneborn, Wangenheim, Goldbach, Westhausen, Burgtonna, Eschenbergen, Bufleben, Großfahner, Dachwig, Döllstädt, Warza und Gotha

Dank des koordinierten und zügigen Eingreifens konnten viele Gefahrenquellen schnell beseitigt und Verkehrswege wieder freigegeben werden.

Die Feuerwehren im Landkreis Gotha haben einmal mehr bewiesen, wie wichtig ihr ehrenamtlicher Einsatz für die Sicherheit der Bevölkerung ist – auch und gerade in Ausnahmesituationen wie diesen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.